Immissionsschutz in Nordhausen

Wenn es lärmt und stinkt

Freitag
07.07.2023, 14:30 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen verzeichnet eine steigende Anzahl von Beschwerden wegen Lärm- und Geruchsbelästigungen. Insgesamt rund 190 Beschwerden hat die Immissionsschutzbehörde in den vergangenen vier Jahren bearbeitet...



„Aktuell haben wir wieder einen Anstieg an Beschwerden, der auch sich auf eine sich in der Gesellschaft veränderte, oft subjektiv geprägte Wahrnehmung, den vielzähligen Veränderungen von Gesetzeslagen sowie dem Fehlen bzw. der Ablehnung präventiver Maßnahmen zurückführen lässt“, so Dirk Schimm, 2. Beigeordneter des Landkreises, in dessen Zuständigkeit die Immissionsschutzbehörde ist.

Vorbeugend ließe sich dem oft zum Beispiel durch eine andere stadtplanerische Gestaltung, die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden oder geeignete Aufenthaltsplätze für Kinder, Jugendliche und Sportler entgegenwirken.

Die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes ist Anlaufstelle für alle Privatpersonen und Betreiber gewerblicher Anlagen, welche sich durch schädliche Umwelteinflüsse gestört und beeinträchtigt fühlen. Es bestehe seit Jahren eine stete Gleichverteilung zwischen Beschwerden durch Geruchsbelästigungen, wie wahrgenommene Luftverunreinigungen durch den Betrieb von Feuerungsanlagen oder der Gastronomie und Beschwerden aufgrund der Wahrnehmung von Lärmgeräuschen, die von Geräten und Maschinen, Freiluft- und Privatveranstaltungen oder privaten Tierhaltungen ausgehen, so Schimm.

Der Anteil berechtigter Beschwerden ist mit etwa einer Beschwerde pro Jahr sehr gering, was deutlich zeigt, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung und der Industrie im Rahmen der Gesetze und Verordnungen verhält.

Innerhalb der vergangenen vier Jahren war in lediglich drei Fällen ein weiteres Verwaltungshandeln erforderlich. In allen anderen Fällen haben sich die Beschwerde aus immissionsschutzrechtlicher Sicht als gegenstandslos erwiesen. „Sehr häufig wird versucht, Nachbarschaftsstreitigkeiten über die Behörde zu führen, was zu einem immer größeren Verwaltungsaufwand führt. Jede Beschwerde wird vor Ort geprüft, evtl. vorhandene Genehmigungen zum Betrieb von Maschinen und Anlagen ermittelt und Gespräche mit dem Beschuldigten durchgeführt“, erläutert Dirk Schimm. Klärende Gespräche untereinander, gegenseitiger Respekt und die Selbstreflexion des eigenen Handelns sollten der Einreichung einer Beschwerde immer vorgelagert sein. Somit könnten andere Verwaltungsverfahren beschleunigt bearbeitet werden“.