Riesenböller in Salza gezündet

Die Fenster haben gewackelt

Dienstag
20.06.2023, 13:45 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Böllerkrach erwartet man eigentlich nur zu Silvester, dass die Knallerei den Rest des Jahres verboten ist, scheint aber manch Zeitgenossen nicht zu kümmern. Einen besonders krassen Fall erlebte jetzt eine Familie aus Salza…



Früh um 9 Uhr zitterten bei Familie K. in Salza die Fensterscheiben. Nach dem ersten Schock stellt sich schnell heraus: irgendjemand hat einen Böller auf den Hof geworfen und es war kein kleiner Knaller. Beim zusammen puzzeln der übrig gebliebenen Schnipsel wird auch klar, um was es sich genau gehandelt hat - eine „Nova Bomb 4.2G“.

Das Stück hat es in sich. Die Pyrotechnik stammt wohl aus Tschechien und ist auf der Website des Herstellers mit der Produktklasse "F4" versehen. In Deutschland gilt das als „Großfeuerwerk“ und umfasst laut deutschem Zoll Feuerwerkskörper "von denen eine große Gefahr ausgeht, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet."

Der Erwerb und die Nutzung solcher Pyrotechnik ist qua Gesetzt stark eingeschränkt, es bedarf einer gesonderten Erlaubnis sowie eines Befähigungsscheines, das Mindestalter für den Erwerb beträgt zudem 21 Jahre. Wobei legale Grenzen den oder die Böllerwerfer wohl kaum kümmern dürften, schließlich ist die Knallerei eigentlich generell verboten.

Es ist nicht das erste Mal, das in der Gegend illegal geböllert wird. „Das letzte mal hat es vor drei Wochen bei der nahen Lackiererei gekracht, da ist der Böller zwischen den Fahrzeugen der Kunden gelandet.“, berichtet Frau K. Sie selber ist Krankenschwester auf der Kinderstation des Krankenhauses und hat in ihrem Berufsleben genügend Dinge gesehen, um sich ernsthafte Sorgen um den eigenen Nachwuchs zu machen. Drei kleine Kinder leben im Haus, nicht auszudenken was passiert wäre, wäre eines der Kinder von dem „Großfeuerwerk“ erwischt worden.

Frau K. ruft also die Polizei. Die rückt an, muss aber auf das Ordnungsamt verweisen, das wiederum reicht sie weiter an das Landesamt für Verbraucherschutz, welches Wiederrum an die Polizei verweist. Ein Zirkelschluss, der die Sorgen der Familie aus Salza nicht lindert.

Im Nordhäuser Stadtgebiet sind öfter Knallgeräusche zu hören, gerne in den Abendstunden, nicht immer muss es sich dabei auch um Pyrotechnik handeln. Die Zuständigkeiten gestalten sich im Fall der Fälle hier aber tatsächlich ein wenig kompliziert. Wird der Knall als Ruhestörung gemeldet, rückt in der Regel die Polizei aus um erst einmal die Ursache festzustellen. Entsteht Personen- oder Sachschaden wäre ebenfalls die Polizei am Zug.

Andernfalls informiert man das Ordnungsamt als zuständige Behörde. Mit der illegalen Verwendung von Sprengstoffen darf man sich hier aber tatsächlich nicht befassen, vielmehr muss man nach Erfurt zum Landesamt für Verbraucherschutz verweisen. Dort geht es zumeist um legale Wünsche, auch außerhalb der Silvester-Tage Feuerwerk abzubrennen und es werden entsprechende Genehmigungen vergeben.

Grundlage der Entscheidungen ist dabei das Sprengstoffgesetz und das sieht bei Verstoß gegen die einschlägigen Paragraphen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. In Sachen Einfuhr kann auch der Zoll ein Wörtchen mitzureden haben. Es müsste also Anzeige gestellt werden, im vorliegenden Fall gegen Unbekannt. Die Chancen auf Erfolg stehen da eher gering.

Wer der oder die Böllerwerfen waren, wird sich nur schwer klären lassen. Denkbar sei, dass der Böller aus dem Zug geworfen wurde, sagt die schockierte Mutter, in direkter Nähe des Hauses verlaufen die Bahnschienen. "Mir geht es gar nicht darum, dass das gemacht wird oder wer das nun war. Ich habe einfach Angst um meine Kinder", sagt Frau K. der nnz. "Selbst wenn man nicht herausfinden kann, wer das getan hat, besteht ja vielleicht doch die Möglichkeit das der- oder diejenige das hier liest und anfängt sich Gedanken zu machen und das eigene Handeln in Frage stellt".
Angelo Glashagel