Beigeordneter wehrt sich gegen Vorwürfe aus dem Landratsamt

Kramer sieht sich zwischen den Fronten

Donnerstag
08.06.2023, 10:45 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Michael Kramer, der ehrenamtliche Beigeordnete der Stadt Nordhausen, hat Beschwerde gegen Landrat Jendricke eingereicht und strebt ein Disziplinarverfahren an. Außerdem: vor dem Verwaltungsgericht Meiningen kommt endlich Bewegung in die Sache…

Im Nordhäuser Rathaus wehrt sich Michael Kramer gegen Vorwürfe aus dem Landratsamt (Foto: agl) Im Nordhäuser Rathaus wehrt sich Michael Kramer gegen Vorwürfe aus dem Landratsamt (Foto: agl)


Die Causa Buchmann geht in die nächste Runde. Nachdem der erste ehrenamtliche Beigeordnete der Stadt, Michael Kramer, in der vergangenen Woche zwei der im Rathaus gesperrten Büros wieder öffnen ließ, folgte prompte Kritik aus dem Landratsamt. Die untere Rechtsaufsicht hatte Kramer unter anderem dienstrechtliche Konsequenzen angedroht.

Dagegen will sich Kramer nun wehren. Er habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor dem Landesverwaltungsamt in Weimar eingereicht, mit dem Ziel eines Dizisplinarverfahren gegen Landrat Matthias Jendricke. Gegen seine Person sei eine „Drohkulisse“ aufgebaut worden unter anderem sei Schriftverkehr, postalisch wie elektronisch, an seine private Adresse und nicht seine dienstliche Adresse gegangen. Für disziplinarische Schritte sei man im Landratsamt zudem gar nicht zuständig, dies sei Sache der Stadt.

Im Gespräch mit der nnz verteidigt Kramer auch seine Entscheidung, die Büros zweier Mitarbeiter wieder zu öffnen. Im Zuge der vorläufigen Amtsenthebung des Oberbürgermeisters Kai Buchmann waren diese auf Geheiß der Bürgermeisterin Alexandra Rieger versiegelt worden. Kramer argumentiert, dass es sich dabei nicht um amtliche Siegel gehandelt habe. „Das waren Klebebänder der Stadtverwaltung, keine amtlichen Siegel, da hätte man genauso gut rot-weißes Flatterband nehmen können“, sagt Kramer. Die Versiegelung der Büros habe die Bürgermeisterin mit dem „Schutz der Mitarbeiter“ begründet, erläutert der ehrenamtliche Beigeordnete weiter, nicht aber mit dem Zwecke einer Durchsuchung.

Eine Anfrage Seitens der Kommunalaufsicht zwecks einer Durchsuchung habe es gegeben, die ist nach Kramers Rechtsauffassung aber nur durch richterlichen Beschluss möglich und einen solchen habe es nie gegeben. Ebenso sei nie ein Antrag auf ordentliche Sperrung der Räume von Seiten der Rechtsaufsicht eingegangen. „Ich stehe hier zwischen zwei Fronten. Ich arbeite nicht für den OB. Im Moment bin ich der vom Landesverwaltungsamt eingesetzte Dienstherr und ich bin in der Pflicht, Entscheidungen zu treffen. Wir leben in einem Rechtsstaat und da geht es nicht, dass man einfach mal so Räume durchsucht.“, erklärt Kramer gegenüber der nnz. Er stehe in engem Austausch mit dem Rechtsamt der Stadt Nordhausen und treffe seine Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung und unparteiisch.

Siegelmarke an einem Büro im Nordhäuser Rathaus (Foto: agl) Siegelmarke an einem Büro im Nordhäuser Rathaus (Foto: agl)


Die Öffnung sei notwendig geworden, da wichtige Akten aus dem Rechtsamtsbereich nicht weiter bearbeitet werden konnten und der Stadt Schaden hätte entstehen können, wären die Büros weiter geschlossen geblieben. Genutzt werden die Räumlichkeiten durch die Rechtsamtsleiterin noch nicht wieder, die Entscheidung hierzu obliege der Bürgermeisterin. Das Amt habe aber wieder Zugang zu den Akten.

Eine Stellungnahme aus dem Landratsamt steht noch aus.

Verfahren anhängig
An anderer Stelle ist nun auch das eingetreten, was seit Beginn der "Causa Buchmann" erwartet worden war: vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen ist nun ein Eilverfahren anhängig. Nachdem er den direkten Rechtsweg zuletzt noch vermieden hatte, geht Herr Buchmann nun vor Gericht gegen seine vorläufige Suspendierung vor.

Wie das Gericht auf Anfrage der nnz mitteilt, hat Herr Buchmann in der letzten Woche der Disziplinarkammer einen Antrag auf Aussetzung der gegen ihn verhängten vorläufigen Dienstenthebung gestellt. Der Antrag richtet sich nach § 42 Abs. 5 Thüringer Disziplinargesetz. Dabei überprüft das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung und kann diese im Ergebnis bestätigen oder diese aussetzen. Sollte Letzteres der Fall sein, könnte Buchmann sein Amt wieder ausüben.

Bei dem Vorgang handelt es sich rechtlich nicht um eine Klage, der Eilantrag wird von der Disziplinarkammer durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden. Eine konkrete zeitliche Einschätzung könne man nicht geben, das Verfahren sei "recht umfangreich", werde aber zeitnah
bearbeitet, versichert das Verwaltungsgericht Meiningen.
Angelo Glashagel

Update, 11.03 Uhr, Statement des Landratsamtes
Das Landratsamt erklärt auf Anfrage der nnz dass man die Vorwürfe gegen den Landrat als haltlos betrachte. Auch der von Kramer vorgebrachten Notwendigkeit eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses widerspricht man. Da es sich nicht um Privat- sondern um Diensträume handele, wäre im Rahmen des dienstrechlichen Verfahrens eine Durchsuchung durch die Behörde auch ohne richterliche Anordnung zulässig gewesen. Weiterhin sei nicht die Versiegelung an sich Hauptanliegen der Kommunalaufsicht gewesen, sonden eben die Durchsuchung, entsprechend habe man auch keinen Antrag auf Sperrung der Büros gestellt.

Im Kreistag hatte die Fraktion "Bürgerliste Südharz", der auch OB Kai Buchmann angehört, Akteneinsicht gefordert. Wie das Landratsamt weiter mitteilt, sei dies nun von der übergeordneten Behörde verweigert worden da der Kreistag in der Verfahrenssache nicht zuständig sei. Das Landesverwaltungsamt habe damit die Rechtsauffassung des Landratsamtes vertreten, hieß es weiter aus der Kreisverwaltung. Vor dem Verwaltungsgericht Meiningen werde man im Rahmen des Eilverfahrens in den vorgebenen Fristen eine Stellungnahme abgeben.