Kritik von der Rechtsaufsicht

Dienstzimmer entsiegelt

Donnerstag
01.06.2023, 18:00 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Im Zuge der vorläufigen Suspendierung des Oberbürgermeisters Kai Buchmann wurden auch die Büros zweier Mitarbeiter versiegelt. Die Sperrung wurde nun auf Anweisung des ersten ehrenamtlichen Beigeordneten aufgehoben. Die Rechtsaufsicht sieht den Schritt kritisch und erhebt ihrerseits Vorwürfe gegen Kramer...

Im Nordhäuser Rathaus wurden heute zwei bis dato versiegelte Büroräume wieder geöffnet (Foto: agl) Im Nordhäuser Rathaus wurden heute zwei bis dato versiegelte Büroräume wieder geöffnet (Foto: agl)

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Rathauses:
„Am 31. März wurde Oberbürgermeister Kai Buchmann durch das Landratsamt vorläufig des Dienstes enthoben. Nach seiner Dienstenthebung wurden zwei weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung Nordhausen von der Bürgermeisterin Alexandra Rieger am 31.03., ohne das hierfür arbeitsrechtliche Gründe vorlagen, suspendiert.

„Durch Anweisung der Bürgermeisterin wurden die Büroräume der beiden Mitarbeiter am Montag, dem 3. April, gesperrt, um die suspendierten Mitarbeiter, ihrer Aussage nach, zu schützen. Nachdem beide Mitarbeiter seit dem 20.04. (somit sechs Wochen) wieder anwesend sind, habe ich die Bürgermeisterin mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert, die Büroräume zu öffnen, da der o.g. Grund weggefallen ist.

Auch habe ich mich auf Wunsch der Bürgermeisterin diesbezüglich an die Kommunalaufsicht gewandt, welche mir jedoch bis zum heutigen Tag keinen Grund für die Sperrung der Büros nennen konnte“, so der erste ehrenamtliche Beigeordnete der Stadt Nordhausen, Michael Kramer.“

„Im Rahmen meiner diesbezüglichen Zuständigkeit habe ich deshalb veranlasst, dass die gesperrten Büroräume heute, am 1. Juni 2023, wieder geöffnet werden, um den rechtmäßigen Zustand und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung wiederherzustellen. Damit soll weiterer Schaden und Imageverlust von der Stadt abgewendet werden“, so Michael Kramer abschließend.

Nicht unsere Rechtsauffassung

Von Seiten des Landratsamtes sind auf Nachfrage der nnz ganz andere Töne zu hören. Man habe Herrn Kramer mehrfach dazu aufgefordert, Zugang zu den Räumen zu gewähren, um eine Durchsuchung durchführen zu können, die im Rahmen des Verfahrens rechtlich zulässig sei. Den wiederholten Aufforderungen sei Herr Kramer nicht nachgekommen, wobei man dem ehrenamtlichen Beigeordneten auch deutlich gemacht habe, dass disziplinarische Maßnahmen drohten. "Die Freigabe der Räume entspricht nicht der Rechtsauffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Herr Kramer hätte den Zutritt gewähren müssen", teilte das Landratsamt mit. Ob nun noch eine Durchsuchung stattfinden könne, sei fraglich.

Man habe dazu in Absprache mit dem Landesverwaltungsamt als übergeordneter Behörde gestanden, welche dem Beigeordneten auch ein entsprechendes Schreiben habe zukommen lassen, heißt es weiter aus dem Landratsamt.

Der Beigeordnete ist in der Sache zuständig, weil sich Bürgermeisterin Rieger als Verfahrensbeteiligte für befangen erklärt hatte. Ob die betroffenen Mitarbeiter auch in ihre Büros zurückkehren ist unklar.
Angelo Glashagel