VERBANDSGERICHT KIPPT URTEIL DES TFV-SPORTGERICHTS

Wacker zahlte Gerichtsgebühr nicht

Mittwoch
10.05.2023, 14:19 Uhr
Autor:
psg
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In einer Verhandlung beim Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) ging es gestern im Erfurter „Haus des Sports“ um die Berufung des Präsidiums des TFV gegen die Entscheidung des Sportgerichts...


Danach verkündete der Vorsitzende des Verbandsgerichts dieses Urteil: „Das Urteil des Sportgerichts wird aufgehoben und die Beschwerde des FSV Wacker 90 Nordhausen zurückgewiesen. Die Verfahrenskosten trägt der FSV Wacker 90 Nordhausen. Grund war ein Formfehler des FSV Wacker 90.

Der Verein habe es laut MDR versäumt, die Gerichtsgebühr rechtzeitig zu bezahlen. "Das ist auch der Grund gewesen, warum auch wir bei der ersten Verhandlung beim Sportgericht plädiert haben, dass die Beschwerde zurückzuweisen ist, weil dieses Fristversäumnis vorliegt. Das Sportgericht hatte das leider anders gesehen, aber das Verbandsgericht hat uns jetzt in unserer Berufung recht gegeben", begründete Bertram Schreiber, Vizepräsident Spielbetrieb und Recht, die Entscheidung im MDR.

Das bedeutet im Klartext, dass das diesjährige Pokalfinale zwischen dem FC Carl Zeiss und dem FSV Wacker 90, so wie vom TFV-Präsidium beschlossen, am 3. Juni um 12.15 Uhr im Ernst-Abbe-Sportfeld stattfindet.