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Erste Verfahren gegen angebliche "Impfverweigerer"

Dienstag
11.04.2023, 12:46 Uhr
Autor:
psg
veröffentlicht unter:
Proppevoll voll war heute der Raum 321 des Nordhäuser Amtsgerichts. Im größten Saal wurde gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens verhandelt, die sich in der Corona-Pandemie nicht hatten impfen lassen und gegen den durch das Gesundheitsamt erlassenen Bußgeldbescheid in Widerspruch gegangen waren...

Heute vor dem Amtsgericht Nordhausen (Foto: nnz) Heute vor dem Amtsgericht Nordhausen (Foto: nnz)
Der Aushang vor dem Sitzungssaal reicht nicht aus, um die 14 Verfahren ordnungsgemäß unterzubringen. So viele sollten heute verhandelt werden. Verhandelt wurde zuerst gegen Manuela R, einer Frau, die 48 Jahre als Krankenschwester gearbeitet hatte.

Frau R. hatte gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch eingelegt. Rechtzeitig, wie Richter Eugen Weber befand. 250 Euro plus Verwaltungsgebühren sollte Frau bezahlen, weil sie bis zum 15. März des vergangenen Jahres der Behörde weder einen Impfnachweis noch einen Genesenennachweis vorgelegt haben soll.

Sehr zum Erstaunen des Richters und des Vertreters der Behörde legte Rechtsanwalt Neumann aus Sondershausen, der auch alle anderen Frauen und Männer heute vertrat, sowohl einen Nachweis einer Kontraindikation gegen die Impfung als auch einen Genesenennachweis vor. Dem Vertreter der Behörde indes schienen die Art und Weise der Dokumente sowie deren Herkunft bekannt.

Anwalt Neumann konzentrierte sich in seinen Vorträgen auf den Umstand, dass der Pandemiezustand in Deutschland sich einer dynamischen Entwicklung unterzogen habe und die Situationen nicht miteinander vergleichbar seien. Auch sein kein Tattag erkennbar gewesen.

Dies hörte sich Eugen Weber sehr ruhig an, konterte dennoch mit der aktuellen Gesetzeslage des vergangenen Jahres und mit einer umfangreichen Würdigung dieser durch das Bundesverfassungsgericht. Fakt sei, dass die Betroffenen bis zum 15. März 2022 nichts vorgelegt hätten. Der Anwalt schien noch aus diversen sozialen Medien zu zitieren und forderte schließlich für seine Mandantin einen Freispruch.

Richter Weber verurteilte Manuela R. zu einem Bußgeld von 200 Euro und setzte es damit um 50 Euro nach unten. Allerdings seien die Kosten des Verfahren zu tragen, da die Mandantin eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen habe. "Der Gesetzgeber wollte und will natürlich, dass Sie arbeiten, aber er wollte dass Sie das geimpft machen", so Weber. Damit habe die Angeklagte gegen die damals vorhandene Rechtslage verstoßen.

Das Publikum im Verhandlungssaal nahm das Urteil, gegen das am Oberlandesgericht vorgegangen wird, mit Unmut zur Kenntnis.

Für eine Verhandlung hatte das Gericht augenscheinlich 20 Minuten angesetzt. Dabei war jedoch der Wunsch der Vater des Gedankens. Allein für den ersten "Fall" wurde mehr als eine Stunde benötigt. 13 weitere waren noch offen.
Peter-Stefan Greiner