Landrat Jendricke weist Vorwürfe Buchmanns zurück

„Bin als Behördenleiter verpflichtet zu unterschreiben“

Sonnabend
08.04.2023, 17:53 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
Nachdem der beurlaubte Nordhäuser Oberbürgermeister Buchmann seine Sicht auf das Absetzungsverfahren gegen ihn veröffentlichte, dabei schwere Vorwürfe gegen den Landrat erhob und sogar von einer Schmutzkampagne gegen sich sprach, wollten wir von Landrat Matthias Jendricke wissen, wie er diese Anschuldigungen bewertet. Wenig erstaunlich komplett anders als der OB …

Aus dem Landratsamt kommt Widerspruch zu Kai Buchmanns Auslassungen (Foto: nnz-Archiv) Aus dem Landratsamt kommt Widerspruch zu Kai Buchmanns Auslassungen (Foto: nnz-Archiv)

„Die Landkreisverwaltung sei nicht der Auffassung, dass der komplexe Sachverhalt eines behördlichen Disziplinarverfahrens grundsätzlich über eine so verkürzte Darstellung wie die von Kai Buchmann getätigte rechtlich ausreichend gewürdigt werden kann.“ Das sagte uns der Landrat am Telefon und fuhr fort: „Um die Bestandsfähigkeit von Bescheiden rechtlich prüfen zu lassen, besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit, das Verwaltungsgericht anzurufen.“

Was aber ist dran an der Behauptung, Jendricke habe alle für Buchmann ausgefertigten Schreiben unterzeichnet, unter anderem die Einleitung des Disziplinarverfahrens, und sei deshalb federführend involviert in Buchmanns Absetzung am Freitag vor einer Woche? 

„Als Leiter der Behörde unterschreibe ich, wie viele andere Schreiben auch, generell all die Disziplinarverfahren, die gegen Oberbürgermeister oder Bürgermeister der Gemeinden im Kreisgebiet eingeleitet werden. Dazu bin ich rechtlich verpflichtet.“ Sobald der Verdacht oder tatsächlich bestätigte Dienstvergehen vorliegen sei das der Fall. Folglich hätte niemand anders diese Papiere unterschreiben dürfen. Geprüft würden die Sachverhalte im Landratsamt von den entsprechenden Juristen der Kommunalaufsicht. Die arbeiten dem Landrat die Schreiben zu, nachdem sie sich gegebenenfalls auch mit übergeordneten Behörden abgestimmt haben.

Buchmann hatte ins Feld geführt, dass der aktuelle Ermittlungsführer im Landratsamt kein Landesbeamter sei und durch den Landrat erst im Jahr 2022 an diese Stelle gesetzt worden wäre. Die nnz hatte dazu bereits die Erklärung publiziert, dass es ein vorgeschriebenes Verfahren ist, die Beamten aus den Reihen der Mitarbeiter im Landratsamt zu rekrutieren, diese nach ihrer Berufung aber nicht mehr dem Landrat unterstehen, wenn sie in der Kommunalaufsicht tätig sind.

„Das Disziplinarverfahren führte insofern als Ermittlungsführerin die stellvertretende Leiterin der Kommunalaufsicht bis zum Herbst 2022. Sie hat anschließend die Dienststelle gewechselt und es wurde ein neuer Volljurist als Ermittlungsführer eingesetzt, welcher ebenso per Organisationsverfügung zusätzlich Aufgaben der Kommunalaufsicht übernimmt. Die damalige stellvertretende Leiterin der Kommunalaufsicht hatte bis zu ihrem Dienstende das kommunalrechtliche Beanstandungsverfahren zum Widerspruch des Herkulesmarktes und die dazugehörigen Stadtratsbeschlüsse abgearbeitet und gegenüber der Stadt Nordhausen abschließend verfügt. Eine Einbindung in die baurechtlichen Verfahrensschritte lag hier gar nicht vor“, konterte Jendricke diese Behauptung.

Und er merkt abschließend an, dass der vom Oberbürgermeister im Jahr 2020 eingelegte baurechtliche Widerspruch schließlich im Jahr 2022 vom Thüringer Landesverwaltungsamt entschieden und zurückgewiesen wurde. Das Landratsamt Nordhausen, so Jendricke, war hierfür überhaupt nicht die zuständige Behörde.
Olaf Schulze