Nordhäuser OB beschuldigt Landrat einer Schmutzkampagne

„Das stimmt so nicht!“

Sonnabend
08.04.2023, 14:30 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
„Wer führt und unterzeichnete das Disziplinarverfahren und die vorläufige Dienstenthebung?“, fragt Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann in seinem neusten Statement, das er über soziale Netzwerke verbreitete. Eine Antwort auf diese Frage bleibt er nicht lange schuldig in seinem Text …

Kai Buchmann auf einem Wahlkampfplakat im Jahre 2017 (Foto: nnz-Archiv) Kai Buchmann auf einem Wahlkampfplakat im Jahre 2017 (Foto: nnz-Archiv)

„Nach meinem Statement vom Dienstag haben mich viele positive Nachrichten erreicht“, beginnt das suspendierte Stadtoberhaupt seine Ausführungen und kommt auch gleich zur Sache. „In einigen Medien wurde im Anschluss kolportiert, dass die Kommunalaufsicht das Verfahren zur vorläufigen Dienstenthebung gegen mich geführt hat, unabhängig von Landrat Matthias Jendricke (SPD). Das stimmt so nicht und ist ein weiterer Versuch, durch "Framing" die wahren Schuldigen an dieser Schmutzkampagne medial reinzuwaschen.“

Diese Anschuldigungen versucht Buchmann im Nachgang zu begründen. Hier der komplette Text dazu:
„Der Stadtrat der Stadt Nordhausen stimmte im April 2022 für eine Missbilligung in meine Richtung wegen Problemen rund um den Herkulesmarkt Niedersachswerfen. Explizit wurde kein Disziplinarverfahren gewünscht, denn auch dies wäre möglich gewesen.
Trotzdem wurde ein Disziplinarverfahren vom Leiter der Behörde Landratsamt Nordhausen, Landrat Matthias Jendricke (SPD), im Mai 2022 eingeleitet.

Gegen mich ermittelt der Leiter des Fachbereichs Rechtsangelegenheiten des Landratsamtes. Der Fachbereich Rechtsangelegenheiten ist lt. Organigramm von Anfang 2023 eine eigenständige Struktureinheit der Kreisverwaltung und nicht Teil des Fachbereichs Kommunalaufsicht, die von einem Landesbeamten (untersteht dem Landrat disziplinarrechtlich) geleitet wird. Dies unterscheidet mein Disziplinarverfahren von dem des ehemaligen Heringer Bürgermeisters. Dort führt lt. Medienberichten der Landesbeamte des Fachbereichs Kommunalaufsicht das Disziplinarverfahren.

Der aktuelle Ermittlungsführer (kein Landesbeamter) wurde durch den Landrat erst im Jahr 2022 an diese Stelle gesetzt. Zuvor war er der Leiter des Fachbereichs Bau und Umwelt im Landratsamt und hat u.a. die Baugenehmigung des Herkulesmarktes in Niedersachswerfen unterzeichnet.

Gegen diese Baugenehmigung hatte die Stadt Nordhausen Widerspruch eingelegt, da sie die Auffassung vertrat, dass es der erteilten Baugenehmigung an einer rechtlichen Grundlage mangelt und diese deshalb rechtswidrig sei. Die Diskussion um den Herkulesmarkt brachten mir bekanntlich eine Missbilligung des Stadtrates sowie vier der 14 Vorwürfe im Disziplinarverfahren ein.
Die Einleitung des Diszipinarverfahrens, alle fünf Erweiterungen und am Ende die vorläufige Dienstenthebung vom 31.3.2023 wurden von Landrat Matthias Jendricke (SPD) unterschrieben und sind damit mit seinem Namen verbunden.“

Über das genaue Verfahren zu einer vorübergehenden Amtsenthebung des Oberbürgermeisters haben wir hier bereits ausführlich informiert. Inwiefern die Darstellung Kai Buchmanns relevant und vor allem juristisch belastbar ist, wird in den nächsten Wochen von Gerichten zu prüfen sein.
Olaf Schulze