Buchmann nimmt Stellung zum Verfahren

Nicht Totschlag, Korruption, Mord oder Vergewaltigung

Dienstag
04.04.2023, 19:48 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Nachdem er am Freitag vorläufig seines Amtes enthoben wurde, hat Oberbürgermeister Kai Buchmann nun im Netz Stellung zu den Geschehnissen bezogen. Aufgelistet werden dabei auch die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen...

Oberbürgermeister Kai Buchmann hat heute zu den gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen Stellung bezogen (Foto: nnz-Archiv) Oberbürgermeister Kai Buchmann hat heute zu den gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen Stellung bezogen (Foto: nnz-Archiv)


Buchmann schreibt auf seiner Facebook-Seite: "Am 31. März 2023 hat mich das Landratsamt Nordhausen vorläufig des Dienstes als Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen enthoben, wofür ich vor fünfeinhalb Jahren von den Nordhäuserinnen und Nordhäusern demokratisch gewählt wurde."

Das entsprechende Disziplinarverfahren laufe demnach seit Mai 2022, Auslöser sei Buchman zu Folge "ein zu spät versandter Brief", den das Rathaus im Rahmen der Diskussionen um die Erweiterung des Herkulesmarktes in Niedersachswerfen hätte abschicken müssen.

So es sich um den gleichen Brief handeln sollte, gab es dazu aus dem Stadtrat bereits im vergangenen Frühjahr, offenbar kurz vor Start des jetzigen Verfahrens, offene Kritik. Die "Verspätung" habe sich auf ein knappes Jahr belaufen, monierte damals etwa die SPD.

Das Verfahren sei zwischenzeitlich fünf mal erweitert worden, teilt der OB weiter mit, die letzten drei Schritte datierten auf Ende Februar diesen Jahres. Die letzte Erweiterung habe er am 24. Februar erhalten, zusammen mit der Anhörung zur vorläufigen Dienstenthebung. Darin wurde Buchmann laut eigener Aussage auch aufgefordert, "wegen der Schwere der Vergehen bis 2. März 2023, um 18.00 Uhr, Stellung [zu] nehmen". Die vorläufige Amtsenthebung folgte bekanntermaßen erst am vergangenen Freitag.

"Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, was dieses „Strafmaß“ rechtfertigt.", schreibt Buchmann, das Verfahren sei gegen ihn seitens des Landrates Jendricke in die Wege geleitet worden. Gegen seine Person liefen "keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruption, Tätlichkeiten, Vergewaltigung, Totschlag oder Mord." Auch habe er sich "nicht bereichert oder gegenüber der Stadt Nordhausen finanziellen Schaden verursacht." Ähnlich hatte sich Buchmann bereits in der letzten Stadtratssitzung geäußert.

"Mutmaßlich gesteuerte Schmutzkampagne"
Im weiteren erhebt Buchmann Vorwürfe gegen Landrat Jendricke und Bürgermeisterin Rieger. Als demokratisch gewählter Oberbürgermeister sei er "im Rahmen einer mutmaßlich gesteuerten Schmutzkampagne" seiner Dienstpflichten enthoben worden.

Die Vorwürfe

Buchmann listet auch die 14 gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe auf, angefangen mit dem "zu spät versandtem Brief":

  • 1. Herkulesmarkt - Verspätete Mitteilung an Rechtsaufsicht und Missbilligung durch den Stadtrat
  • 2. Führung eines Wortprotokolls
  • 3. Herkulesmarkt - Nichtumsetzung der Entscheidung der Kommunalaufsicht
  • 4. Herkulesmarkt - keine Information des Stadtrates
  • 5. Herkulesmarkt - Äußerung des OB trotz Befangenheit
  • 6. Verhalten gegenüber Stadtratsmitglied
  • 7. Datenpannenmeldung - Befassung mit Vorgang trotz Befangenheit
  • 8. Datenpannenmeldung - Unvollständigkeit der Akten
  • 9. Umgang mit Einzelverfügung "Verfügung Pressearbeit" vom 30.02.2013 [sic]
  • 10. Vorwurf der unzulässigen bzw. unzulänglichen Pressearbeit im Urlaub/bei krankheitsbedingter Abwesenheit des OB
  • 11. Verhalten des OB bei Urlaub der Bürgermeisterin
  • 12. Umgang bzgl. Geschäftsgangs des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
  • 13. erschwerte/unzureichende Akteneinsicht und Aktenführung
  • 14. Mobbing/Verletzung der Fürsorgepflicht.


Öffentlich bekannt waren bisher lediglich die Vorwürfe rund um die Causa Herkulesmarkt, deren Verlauf und ihre Folgen.

Weitere Vorwürfe scheinen sich auf den Umgang des OB mit dem Stadtrat und der Bürgermeisterin zu beziehen. Dass die Verhältnisse hier angespannt sind ist kaum ein Geheimniss, Details und konkrete Vorwürfe gegen das Gebaren des OB wurden bisher aber nur anekdotisch und hinter vorgehaltener Hand zur Sprache gebracht.

Buchmann selber geht in seiner Stellungnahme näher auf einige Punkte ein. Er sei unter anderem wegen "der Umsetzung geltenden Rechts" seines Amtes enthoben worden, worunter "Dienstanweisungen zur Pressearbeit und zu Dienstreisen" fielen, die von der Bürgermeisterin seit ihrem Amtsantritt in Frage gestellt würden. Im werde außerdem vorgeworfen, zu viele E-Mails an die Bürgermeisterin versandt zu haben.

Für den Moment nicht einzuordnen sind scheinbar Rathaus-interne Vorwürfe wie die Punkte "Datenpanne", "Mobbing" und "Akteneinsicht und -führung".

Für Buchmann gibt es "keinerlei stichhaltige Anhaltspunkte, keine Gerichtsurteile o.ä. gegen meine Person", welche die Anwendung der Disziplinarmaßnahme rechtfertigen würden. "Entlastende Zusammenhänge" hätte das Landratsamt bisher nicht gewürdigt. Er selber fühle sich vorverurteilt und sieht einen Zusammenhang mit der OB Wahl im September. Ob das Verahren und die Amtsenthebung rechtens seien, müsse nun vor Gericht geklärt werden.

Morgen geht es weiter
Soweit die erste Stellungnahme des OB. Anzumerken ist, dass das Verfahren von der Kommunalaufsicht als übergeordnete Behörde durchgeführt wird. Die hat zwar im Landratsamt ihren Sitz und ist mit Angestellten des Landratsamtes besetzt, die Führung der Kommunalaufsicht obliegt aber einem Landesbeamten des Freistaates.

Da die von der Kommunalaufsicht vorgebrachten Punkte nun auf dem Tisch liegen, ist zu hoffen das sich die Fraktionen des Stadtrates morgen ausführlicher zu den Vorgängen im Nordhäuser Rathaus äußern können.
Angelo Glashagel