Hauptausschusssitzung mit "Würze"

Wer hat Zugang zu Stadtrats-Niederschriften?

Mittwoch
29.03.2023, 07:00 Uhr
Autor:
psg
veröffentlicht unter:
Morgen kommen die Mitglieder des Nordhäuser Hauptausschusses zu einer weiteren Sitzung zusammen. Die Tagesordnung des öffentlichen Teils scheint auf den ersten Blick recht übersichtlich. Dennoch könnte es einigermaßen spannend werden…

Grafik (Foto: nnz) Grafik (Foto: nnz)
Das liegt vor allem am überaus angespannten Verhältnis zwischen dem aktuellen Oberbürgermeister und dem größten Teil des Stadtrates. Von “Friede-Freude-Eierkuchen” war auch in den zurückliegenden Legislaturen nicht unbedingt immer die Rede, aufmerksame Beobachter werden sich an das Wirken der “Stepel-Koalition” erinnern.

Dennoch, ein derartiges Misstrauensverhältnis zwischen dem OB, seinem inneren Zirkel und den Stadträten hatte es in der demokratischen Phase dieses Gremiums wohl noch nicht gegeben. Obwohl die Stadträte noch ein wenig warten und hoffen könnten, dass die Besetzung des OB-Stuhl sich im Herbst personell ändert, sollen heute Änderungen eines zentralen Dokumentes der lebhaften Demokratie auf den Weg gebracht werden. Es geht um die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates.

Genauer gesagt um den Paragraphen 15, in dem die Modalitäten der Niederschrift der Stadtratssitzungen geregelt sind. Die SPD-Fraktion will erreichen, dass der Stadtrat namentlich festlegen soll, wer aus der Verwaltung mit der Anfertigung der Niederschrift beauftragt werden soll. Außerdem soll garantiert werden, dass bis zur Genehmigung der Niederschrift keine dritte Person Zugang zu dem Dokument haben soll. Weiterhin soll geregelt werden, wer die Tonaufzeichnung sichert und wann diese letztlich gelöscht werden soll.

Hintergrund dieses Begehrens sind eine Klage und eine Anzeige des einstigen Pressesprechers und jetzigen Büro-OB-Leiters gegen den Vorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion. Der enge Mitarbeiter des OB hatte seiner Klageschrift eine Mail vom 30. September beigefügt, mit der von einem geschwärzten Absender ein Auszug aus dem Wortprotokoll der Stadtratssitzung vom 28. September an den Kläger übermittelt wurde. Die Niederschrift war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht vom Stadtrat freigegeben worden, denn dies geschah erst zwei Monate später, am 26. November. Für den beklagten Georg Müller schon jetzt ein Verstoß gegen den Paragraph 15 der Geschäftsordnung. In dem ist im Absatz 3 festgehalten: “Die Tonträger sind bis zur Genehmigung der Niederschrift aufzubewahren, dürfen Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden.” Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte allerdings erst am 26. November.

Darüber hinaus könnten in der morgigen Sitzung noch einige Personalentscheidungen des OB zu einigen leitenden Mitarbeitern hinterfragt werden. Aber das erfolgt letztlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Peter-Stefan Greiner