Bad Langensalza - Ordnungsamt gibt bekannt

Stadttauben – Mitbewohner oder Plage?

Montag
06.03.2023, 17:09 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Seit einiger Zeit ist das Thema Stadttauben wieder verstärkt in den Fokus der Stadtverwaltung Bad Langensalza gerückt. Nachdem vor ungefähr 15 Jahren punktuelle Belästigungen im Stadtgebiet durch Tauben bekannt wurden, konnte das Problem damals doch längerfristig mit geeigneten Maßnahmen eingedämmt werden...

Hunderte von Tauben belagern die Dächer und Höfe in Bad Langensalza (Foto: emw) Hunderte von Tauben belagern die Dächer und Höfe in Bad Langensalza (Foto: emw)


So wurde festgestellt, dass Zusammenhänge und Ursachen erkannt und tierschutzgerechte sowie nachhaltige Lösungen gefunden werden müssen, um auf Dauer einen „erträglichen Bestand“ an verwilderten Haustauben dulden zu können.

Aber dass Tauben in der Nähe von Menschen leben, ist unvermeidlich. Allerdings können wir Menschen die Rahmenbedingungen dafür gestalten, wo die Tauben brüten und wie viele Tauben an einen Standort heimisch werden.

Günstige Voraussetzungen sind z. B. (unkontrollierte) Nahrungs- und Nistplatzangebote. Wenn viel Futter auf den Straßen liegt, ausreichend Wasser in Brunnen und Wasserläufen zur Verfügung steht, finden die Stadttauben somit ideale Bedingungen, um in unserer Nähe zu leben und zu brüten. Wenn umherfliegende Tauben viel Futter an einem Standort vorfinden, werden diese Tauben schnell heimisch und bilden große Schwärme.

Die Stadttauben als Nachfahren von Zuchttauben sind an den Menschen gewohnt und sehr viel weniger scheu als andere Wildvögel. Deswegen leben Tauben gerne in der Nähe der Menschen und lassen sich auch kaum von Menschen verscheuchen. Stadttauben sind ebenso wie z.B. Katzen und Hunde durch das Tierschutzgesetz geschützt. Ob sich an einzelnen Standorten für Menschen als störend empfundene große Taubenschwärme bilden, liegt wiederum an den von Menschen verursachten Bedingungen.

Ein trauriges Ende so mancher Taube  (Foto: emw) Ein trauriges Ende so mancher Taube (Foto: emw)


Wie können wir das unvermeidliche Zusammenleben von Menschen und Tauben gestalten, damit sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt dabei wohl fühlen?

Die wichtigste Maßnahme gegen eine zu große und störende Population an Tauben ist die Verringerung des Angebots an Futter. Offen ausgestreutes und für Tauben zugängliches Futter ist unbedingt zu vermeiden. Wird die Fütterung durch Menschen vermindert oder wird durch regelmäßiges Reinigen der Straßen das Angebot an Essensresten verringert, reduziert sich die Bruthäufigkeit der Tauben und es fliegen keine weiteren standortsuchenden Tauben mehr zu.

In Bad Langensalza besteht entsprechend § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) ein Fütterungsverbot für verwilderte Tauben. Wer sich nicht daran hält riskiert ein Bußgeld. Wer Personen, welche die Tauben füttern, anzeigen möchte, kann die Anzeige an die Stadtverwaltung/ Bürgerservice, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza richten. Auch mit der Errichtung eines Taubenhauses kann ein regulierter und gesunder Taubenschwarm erreicht werden. Hierin sieht die Stadtverwaltung Ihre vordringliche Aufgabe und sucht gerade innerstädtisch nach geeigneten Standorten. Hinweise und Möglichkeiten werden im Bürgerservice unter der Tel-Nr. 03603/859 169 gern entgegengenommen. Mit dem Aufstellen von Taubenhäusern wird die Taubenpopulation tierfreundlich reduziert. Die Tauben halten sich dauerhaft dort auf und werden mit artgerechtem Futter versorgt. Die Gelege werden durch Gipseier ausgetauscht, was den Bestand langfristig eindämmt.

Auch regelmäßiges Reinigen der Straßen und Grünanlagen ist wesentlich billiger und effizienter als alle Maßnahmen zur Vergrämung von Tauben sowie die Entfernung von Taubenkot an schwer zugänglichen Stellen. Auch hier wird die Stadtverwaltung zukünftig strenger mit den Verpflichteten zur Straßenreinigung (in der Regel Hauseigentümer) umgehen und die Kontrollen und Auflagen verstärken. In diesem Zusammenhang wird auch die städtische Kehrmaschine zusätzlich eingesetzt werden.

Trotz alledem haben Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohnräumen oder anderen Räumen geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen (§ 13 Absatz 2 OBV).

Dabei ist zu beachten, dass Maßnahmen zur Vergrämung wie Netze und Spikes regelmäßig gewartet werden müssen. So muss die verantwortliche Person für die Vergrämung verhindern, dass sich Tauben und andere Tiere darin verfangen oder Menschen durch herunterfallende Gegenstände verletzt werden.

Den größten Störfaktor für die Menschen stellt der Kot der Tiere dar. Jede Taube produziert 10 bis 12 kg Kot pro Jahr. Dieser Kot verursacht einen oft sehr hohen und regelmäßigen Reinigungsaufwand an Gebäuden. Das Risiko einer Ansteckung durch Stadttauben ist sehr gering, trotzdem werden zur Entfernung von größeren Kotmengen die Verwendung von Atemschutz, Handschuhen und Überschuhen empfohlen.
Ordnungsamt Bad Langensalza