Gastronomen informieren sich über neue Mehrwegpflicht

Freitag
10.02.2023, 17:49 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Rund 30 Gastronomiebetriebe haben sich jetzt über die neue gesetzliche Mehrwegpflicht informiert. Stadt- und Landkreisverwaltung hatten zu dieser Veranstaltung ins Bürgerhaus eingeladen, bei der verschiedene Anbieter die Produkte ihrer Mehrwegsysteme zeigten...

Ziel ist es, die Flut an Einwegverpackungen im To-Go-Bereich einzudämmen. Die Nordhäuser Bürgermeisterin Alexandra Rieger und Dirk Schimm, 2. Beigeordneter des Landkreises, hoben die Vorteile wiederverwendbarer Behältnisse als nachhaltige Alternative hervor, beispielsweise für Umwelt- und Klimaschutz oder auch zur Vermeidung von weggeworfenem Abfall im Straßenbild.

Gastronomen informierten sich über neue Mehrwegspflicht (Foto: Nicole Mattern) Gastronomen informierten sich über neue Mehrwegspflicht (Foto: Nicole Mattern)


Anthea Swart, vom Verein Zukunftsfähiges Thüringen, stellte die Thüringer Kampagne „Mission Mehrweg“, der sich die Stadt Nordhausen angeschlossen hat, vor. Diese Kampagne richtet sich neben der Gastronomie auch an weitere Unternehmen, Verbraucher und Kommunen - mit dem Ziel, für die Nutzung von Mehrweggeschirr zu sensibilisieren und damit Verpackungsabfall und Kosten zu reduzieren. „Wir freuen uns über die positive Resonanz der Gastronomie und ich denke, wir konnten einen guten Eindruck vermitteln, wie sich Mehrwegverpackungen im eigenen Betrieb integrieren lassen und welche Möglichkeiten es dafür gibt“, sagte Kathrin Materlik, Fachgebietsleiterin der Abfallwirtschaft im Landratsamt.

Vorgestellt wurden auch verschiedene Systeme (Foto: Nicole Mattern) Vorgestellt wurden auch verschiedene Systeme (Foto: Nicole Mattern)


Die Mehrwegpflicht sieht vor, dass Gastro-Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern und mehr als 80 qm Verkaufsfläche sowie kleine Filialen von großen Ketten eine Mehrweg-Alternative anbieten und gut sichtbar über diese informieren müssen. Auch Gefäße der Kunden können befüllt werden. Betriebe, die kleiner als 80 qm groß sind und maximal fünf Beschäftigte haben, müssen keine Mehrwegbehälter anbieten. Sie sind aber verpflichtet, ihren Kunden zu ermöglichen, Speisen und Getränke in eigenen Behältern mitzunehmen. Bei kundeneigenen Gefäßen gelten immer spezielle Hygienevorschriften. Weitere Informationen dazu auch unter https://missionmehrweg.de