Landkreis Eichsfeld

Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 – 2028

Donnerstag
02.02.2023, 17:30 Uhr
Autor:
en
veröffentlicht unter:
Am 1. Januar 2024 beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen, wofür das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld Bewerber sucht.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt
werden, die
• im Landkreis Eichsfeld ihren Wohnsitz oder Zweitwohnsitz haben
• das 25. Lebensjahr vollendet haben
• das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Eichsfeld kommt die Aufgabe zu, die zur Wahl erforderlichen Vorschlagslisten aufzustellen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen, werden gebeten, Interessenbekundungen schriftlich oder mündlich bis zum 15. April 2023 an das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld zu richten.

Weitere Informationen zum Schöffenamt in Thüringen und zu den persönlichen Voraussetzungen, die zu dessen Ausübung notwendig sind, können auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter
https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl
eingesehen werden.

Bewerbung und Kontakt:
Landkreis Eichsfeld
Amtsleiterin Jugendamt
Frau Weber
Aegidienstraße 24 (Postanschrift: Friedensplatz 8)
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650-5101
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de