Sondershausen und Mühlhausen

Verkehrserhebung in zwei Landkreisen

Donnerstag
02.02.2023, 16:10 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Vom 27. Februar bis 19. März findet die erste Zählung im Rahmen unserer Erhebung gemäß Paragraph 231 SGB IX statt. In diesem Zeitraum wird stichprobenartig auf allen Stadtbus-Linien in Sondershausen und Mühlhausen der Anteil mobilitätseingeschränkter Fahrgäste erhoben...



In den Bussen werden dabei die Fahrgäste nach ihrer genutzten Fahrscheinart befragt. Die Interviewer weisen sich entsprechend aus. Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Regionalbus Gesellschaft unter der Nummer 03601-40865225 und auf den Seiten der Stadtbusgesellschaft Mühlhausen und Sondershausen (www.regionalbus.de). Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
M.Nowotny