Ungerechtigkeiten sollen ausgeräumt werden

Abschaffung von Kostenheranziehung junger Menschen

Mittwoch
14.12.2022, 14:36 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Die Thüringer Ombudsstelle „Dein Megafon" des Kinderschutzbund Thüringen begrüßt den Vorschlag zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe!...



Das Jugendamt konnte bisher von jungen Menschen in stationären und teilstationären Unterbringungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungsberechtigten, die in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter, Väter und Kinder untergebracht sind, für die anfallenden Kosten der Unterbringung das jeweilige Einkommen anteilig heranziehen. Bis zur Novelle des SGB VIII lag der Verbleib des Einkommens bei 25 Prozent und seit in Kraft treten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Sommer 2021 bei 75 Prozent.

Dazu zählt beispielsweise die Ausbildungsvergütung. Diese Praxis hat immer wieder für Streit mit den Jugendämtern geführt und junge Menschen sahen sich gegenüber Gleichaltrigen, die bei ihren Familien aufwachsen, stärker belastet und ungerecht behandelt. Daher haben sich junge Menschen und Verbände für die Abschaffung eingesetzt.

Der Kinderschutzbund Thüringen unterstützt den Gesetzesentwurf, der für die Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen plädiert. Denn junge Menschen, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen müssen, haben bereits mit Herausforderungen im Zusammenhang mit diesen besonderen Lebensumständen umzugehen.

„Wir sehen, dass die Betroffenen jungen Menschen einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben haben“, sagt Anna-Maria Jakoby, die Leiterin der Ombudsstelle „Dein Megafon" in Thüringen. Und weiter: „Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen. Das ist nicht im Sinne der Jugendhilfe, die zur Aufgabe hat, jungen Menschen möglichst gleichwertige Chancen aufs Erwachsenenleben ermöglichen soll."

Auf Beschluss des Familienausschusses konnte erfreulicherweise der Gesetzesentwurf um die Regelung darüber hinaus zu einer teilweisen Nichtheranziehung des erzielten Ausbildungsgeldes nach SGBIII ergänzt werden. Ausbildungsgeld gilt in Rahmen einer geförderten Ausbildung als Lebensunterhalt und wurde deshalb bisher vollständig herangezogen. Im vorherigen Entwurf war nur die Ausbildungsvergütung im Rahmen einer betrieblichen und regulären Ausbildung von der Kostenheranziehung befreit, was eine drohende Ungleichbehandlung junger Menschen mit Behinderung bedeutet hätte.

Dem vorliegenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag am 10. November 2022 zugestimmt. Damit das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat am 16.Dezember 2022 dem Gesetzesentwurf ebenfalls zustimmen. Der Kinderschutzbund Thüringen appelliert an die Länder, dem einstimmigem Votum des Bundestages zu folgen, damit die jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe über ihr eigenes Einkommen verfügen können.

Die Entwicklung des Erwachsenwerdens erfordert die Teilhabe an der Gesellschaft, um ein selbständiges Leben führen zu können.