Ende der Impfpflicht

Keine Bußgeldbescheide für Beschäftigte im Gesundheitsbereich

Donnerstag
08.12.2022, 10:06 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Noch im vergangenen Jahr mussten sich Beschäftigte, welche in sozialen- und medizinischen Berufen tätig sind, gegen das Coronavirus impfen lassen. Wer diesem Aufruf nicht Folge leistete wurde mit einem Bußgeld belegt und schlimmstenfalls von seinem Arbeitgeber entlassen...



Nun die Kehrtwende! Im Rahmen der Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes durch den Bundestag am 10. Dezember 2021 wurde eine "einrichtungsbezogene Impfpflicht" für bestimmte soziale Einrichtungen und Gesundheitsberufe ab dem 15. März 2022 beschlossen. Der Beschluss am 10. Dezember 2021 wurde mit möglichen verstärkten Corona-Ausbrüchen (Omikron-Variante) begründet. In den letzten Monaten traten die erwarteten schweren Corona-Ausbrüche nur vereinzelt mit einem wesentlich milderen Verlauf in Erscheinung.
 
Sowohl der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen sowie auch die zuständige Gesundheitsministerin sprachen sich öffentlich für ein Ende der Impfpflicht aus. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Rahmen des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes wird zum Ende des Jahres 2022 auslaufen.
 
Vor dem Hintergrund wird auch das Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises, ähnlich wie andere Landkreise und kreisfreien Städte, keine Bußgeldbescheide an Beschäftigte des Gesundheitswesens versenden.
 
„Ich bin sehr froh, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht verlängert wird. Die Arbeitsfähigkeit in den Gesundheitsbereichen bleibt erhalten und die betreffenden Mitarbeiter können sich auf ihre wichtige Arbeit, die Pflege und Betreuung bedürftiger Menschen konzentrieren", so die Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD).