Über Förderprogramm Wissenswandel:

Großformatscanner für das Kreisarchiv Nordhausen

Freitag
02.12.2022, 11:29 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Das Kreisarchiv des Landratsamtes Nordhausen digitalisiert derzeit insbesondere seinen historischen Bestand. Dafür nutzt das Kreisarchiv seit Mai einen Großformatscanner, der Dokumente bis zu einer Größe von DIN A1 scannen kann und mit zahlreichen Extras ausgestattet ist...

Neuer Scanner für das Kreisarchiv (Foto: J.Piper) Neuer Scanner für das Kreisarchiv (Foto: J.Piper)

Neben normalen Fotos, Landkarten, Plakaten oder Plänen können mit dem neuen Scanner auch alte Bücher und Zeitungen digitalisiert werden. Durch die sogenannte V-Stellung werden die Bücher nicht vollständig geöffnet. Das Gerät scannt von oben in das Buch hinein und fertigt eine hochauflösende digitale Kopie. Bei dieser Arbeitsweise werden die alten Archivalien schonend digitalisiert und für die Öffentlichkeit und die Forschung nutzbar gemacht.

Für das Kreisarchiv bedeutet die neue Technik einen Quantensprung. Die Anschaffung des Scanners konnte sich die Landkreisverwaltung über das Programm „Wissenswandel“ fördern lassen. Bei diesem Projekt bewarb sich das Kreisarchiv mit einem Antrag über fast 30.000 Euro und erhielt die Zusagen einer 90prozentigen Förderung für das Gerät und die Software. Zunächst werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisarchivs die historischen Zeitungsbestände sowie weitere Archivalien digitalisieren, welche häufig von Nutzern verwendet werden. Die digitalisierten Zeitungen werden dann in der Folge weiterbearbeitet, so dass man diese über eine Schlagwortsuche durchsuchen kann. Die Originale können so dauerhaft geschont werden. Im weiteren Verlauf ist geplant, die fertigen digitalisierten Dokumente über die Internetseite des Kreisarchivs Nordhausen abrufbar zur Verfügung zu stellen.

Das erste Digitalisat war die zwölfseitige, auf Pergament geschriebene Bestätigung von Christoph Ludwig Graf zu Stolberg, Königstein, Rochefort, Wernigeroda und Hohnstein an das Raths-Collegium von Neustadt unterm Hohenstein, worin er dem Städtlein nach dem Stadtbrande (1678) in 74 Artikeln die Rechte und Pflichten am 20. Januar 1698 bestätigte.