IHK gibt Informationen und Hilfestellungen
Mehrwegpflicht ab Januar in der Gastronomie
Donnerstag
01.12.2022, 16:57 Uhr
Autor:
red
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten...
Das gilt auch für Caterer, Lieferdienste und ggf. für Betriebe des Lebensmittelhandels und des -handwerks (z. B. für heiße Theken). Ausnahmen gelten für kleine Betriebe (bis 80 m² Verkaufsfläche und maximal fünf Beschäftigte).
Weitere Informationen erteilt die IHK unter:
https://www.ihk.de/erfurt/branchen/tourismus-gastgewerbe/mehrweg-gastronomie-5521198
Bei Fragen steht die IHK Erfurt gern zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Susanne Sturm
Teamleiterin Standort und Branchen | Tourismus und Gastgewerbe
Tel. 0361 3484-205.