Eine Bürgerin meldete sich bei der Polizei, um den Diebstahl ihrer Geldbörse anzuzeigen. In dem Portmonee befand sich glücklicherweise kein Bargeld, aber wichtige Ausweisdokumente...
Als die Polizeibeamten zur Anzeigenaufnahme die Dame in ihrer Wohnung aufsuchten, berichtete sie über den möglichen Diebstahl, welcher sich alsbald aufklären sollte. Die Dame selbst sorgte für das Nichtauffinden der Geldbörse, denn sie saß während der Anzeigenaufnahme darauf. Eine Anzeige musste demzufolge nicht gefertigt werden.