Im Rahmen einer abentlichen Verkehrskontrolle in Sondershausen, Schachtstraße, geg. 20:40 Uhr, wurden drei männliche Personen mit einem E-Scooter kontrolliert...
Die Scooter verfügten über keine Haftpflichtversicherung. Zudem stand einer der kontrollierten Personen unter Einwirkung von Betäubungsmitteln. Es wurde dreimal Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), einmal wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und einmal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erstattet.