Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Unerlaubte Preiserhöhungen bei Strom und Gas

Sonntag
20.11.2022, 07:02 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Viele Energieanbieter erhöhen derzeit ihre Preise. Einige halten sich dabei nicht an versprochene Preisgarantien oder gesetzlich geregelte Fristen für die Ankündigung. Verbraucher:innen haben in diesen Fällen möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz...

„Anbieter dürfen die Preise in der Regel erhöhen, wenn Kostenfaktoren ansteigen und eine Preiserhöhung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, zum Beispiel über eine Preisgarantie“, erläutert Claudia Kreft, Beraterin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Dabei müssen Strom- und Gasanbieter ihre Kunden in der Grundversorgung sechs Wochen vor einer geplanten Preisänderung über diese informieren. Bei Sonderverträgen beträgt die Frist vier Wochen.

Preiserhöhung trotz Garantie?
Bei Tarifen mit sogenannten eingeschränkten Preisgarantien darf der Versorger die Preise nur ändern, wenn Steuern, Abgaben oder Umlagen gestiegen sind. „Der Anbieter darf in diesem Fall also nicht den Preis erhöhen, nur weil die Beschaffungskosten für Strom oder Gas am Großhandelsmarkt gestiegen sind“, so Energiejuristin Kreft.

Betroffene gesucht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will gegen unrechtmäßige Preiserhöhungen vorgehen und sucht Betroffene. Mit einer Musterklage kann der vzbv feststellen lassen, dass bestimmte Preisanpassungen unwirksam sind und den Verbraucher:innen Schadenersatz zusteht.

Dazu benötigt der vzbv gut dokumentierte Fälle. Betroffene können dem vzbv über ein Online-Formular ihren Fall schildern. Das Formular finden sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/energie/umfrage.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
„Wichtig ist, dass Sie als Kundin oder Kunde bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Darauf muss der Anbieter Sie in seinem Schreiben hinweisen“, erklärt Claudia Kreft. Zur Nutzung des Sonderkündigungsrechts bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf www.verbraucherzentrale.de.

Laut Gesetz muss die Preiserhöhung zudem einfach und verständlich sein. Dazu gehört auch eine Gegenüberstellung aller alten und neuen Preisbestandteile des Tarifs.