Thüringer Landtag bestätigt ganz knapp die Position der nnz

Antrag gegen Gendern der Sprache erfolgreich

Freitag
11.11.2022, 17:37 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
Das haben wir hier schon immer mal schreiben wollen: „Der Thüringer Landtag vertritt mehrheitlich die Position der nnz online!“ Heute wurde in einer Abstimmung das Gendern der deutschen Sprache in öffentlichen Einrichtungen des Freistaates abgelehnt. Damit begeben sich die Abgeordneten in Opposition zur Regierungsauffassung …

Hier, im Thüringer Landtag, wurde heute ein Antrag zur Aufrechterhaltung der korrekten Schreibweise in Behörden und Schulen verabschiedet.  (Foto: nnz-Archiv) Hier, im Thüringer Landtag, wurde heute ein Antrag zur Aufrechterhaltung der korrekten Schreibweise in Behörden und Schulen verabschiedet. (Foto: nnz-Archiv)

Denkbar knapp entschieden sich die Anwesenden 74 Landtagsabgeordneten heute auf Antrag der Thüringer CDU im Parlament gegen das Sprachgendern in der öffentlichen Kommunikation des Landtags, der Landtagsverwaltung, in nachgeordneten Behörden sowie Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen. Mit 38 Stimmen für den Antrag gegen 36 Genderfans setzten sich die Volksvertreter durch, die Sternchen, Binnen-I und andere Kapriolen zum politisch korrekten Durchgendern von Texten ablehnen.

Vielleicht fällt jetzt auch all denen ein Stein vom Herzen, die immer wieder tapfer versucht haben, in ihren öffentlichen Texten jede angebliche Diskriminierung durch das generische Maskulinum zu vermeiden, meist aber schon in der Hälfte des Textes dabei den ersten Fehler machen und die althergebrachten Schreibweise verwenden. Wir als bearbeitende nnz-Redakteure, die das Gendern von vornherein ablehnten und korrigieren, wissen, wovon wir hier schreiben.

Zur Erinnerung an den Duden: Das generische Maskulinum ist eine Personen- oder Berufsbezeichnung in grammatisch männlicher Form; wobei generisch bedeutet, das Wort dient als allgemeingültiger Oberbegriff. Das grammatische Geschlecht hat nichts mit dem Sexus, also den wirklichen Geschlechtern wie männlich und weiblich zu tun. Der Vorwurf der Genderbefürworter ist es, dass das generische Maskulinum Frauen unsichtbar machen würde. Sie sollten sich zwar mit gemeint fühlen, werden aber nicht abgebildet, was in den Augen der Gender-Verfechter eine Diskriminierung darstellt, wie auch für Menschen, die intergeschlechtlich, transsexuell oder genderqueer sind. Für diese stünden die Punkte, Striche und Sterne.

Anlass für den Vorstoß der Thüringer CDU
war letztendlich das Vorhaben der Landtagsverwaltung, künftig auch Sitzungsprotokolle mit Gender-Sternchen, -Doppelpunkt oder Unterstrich zu versehen. In den Informationsbroschüren des Landtags ist diese Vorgehensweise bereits implementiert. „Jeder soll so reden, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. In unseren öffentlichen Einrichtungen soll es aber eine klare und verständliche deutsche Sprache geben“,verlangte der Fraktionsvorsitzende Mario Voigt im Vorfeld.

Zur Begründung des Antrags zieht er noch andere Faktoren heran: „Umfragen bestätigen regelmäßig, dass mehr als zwei Drittel der Bürger die Gendersprache ablehnen. Wir müssen die Lebensrealität der Menschen im Blick behalten und dürfen ihnen nicht von oben herab etwas aufzwingen, das sie nicht wollen.“ Die Bürger, so Voigt weiter, hätten das Recht, dass das Parlament und die öffentlichen Verwaltungen in klarem und korrektem Deutsch kommunizieren.
 
Auch sein Stellvertreter Christoph Zippel forderte die Landesregierung und die Landtagsverwaltung auf, dem Beschluss schnellstens zu folgen und die Vorgaben umzusetzen. „Die CDU befürwortet geschlechtergerechte Sprache. Texte in Behörden müssen allerdings sachlich korrekt, eindeutig und vor allem gut lesbar sein.“ Die Gendersprache gewährleiste diese Prinzipien nicht, so Zippel. Der Landtag und öffentliche Einrichtungen sollten deshalb auf diese Sprachform verzichten und sich an die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung halten. Und er führt noch einen weiteren Aspekt ins Feld. „Die Gendersprache in Behörden und Bildungseinrichtungen anzuwenden bedeutet, Menschen auszuschließen, die nicht gut deutsch können, Sinnesbehinderungen oder kognitive Einschränkungen haben. Sie ist damit nicht inklusiv. Eine mit Steuergeld finanzierte Gendersprache lehnen wir für die genannten Bereiche deshalb ab,“ ergänzte der Politiker.

In einer aktuellen INSA-Umfrage vom August dieses Jahres lehnten deutschlandweit 74 Prozent der Befragten die Benutzung einer „gendergerechten Sprache“ ab und nur 19 Prozent sprachen sich dafür aus.

Wie das Wahlverhalten der einzelnen Abgeordneten heute in Erfurt genau aussah ist nicht bekannt, die CDU hat allerdings nur 21 Stimmen im Parlament. Woher die anderen 17 kamen, um eine knappe Mehrheit gegen die genderfreundliche rot-rot-grüne Regierung zu erringen, kann jetzt fröhlich spekuliert werden. Für die Verständlichkeit schriftlicher Texte ist der Antrag der Christdemokraten heute ein Meilenstein gewesen und findet hoffentlich bald auch anderswo Nachahmer und in den Behörden viele Anwender.
Olaf Schulze