Arbeitsbescheinigungen nur noch digital

Papierform war gestern

Freitag
11.11.2022, 13:12 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Seit 2014 ist die digitale Übermittlung von Bescheinigungen bei der Agentur für Arbeit möglich und erleichtert Unternehmen den Datenaustausch mit der Bundesagentur. Ab Anfang 2023 müssen Arbeitgeber dieses elektronische Verfahren nun verpflichtend nutzen. Eine Abgabe in Papierform ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich...

Unternehmen, die nach dem 01.01.2023 Arbeitsbescheinigungen sowie Bescheinigungen über Nebeneinkommen an die Arbeitsagentur übermitteln wollen, können dies nur noch elektronisch tun. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt ist die Nutzung des digitalen Verfahrens aufgrund des 7. SGB IV Änderungsgesetzes verpflichtend.

Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten bereits eine entsprechende Funktion an. Sollte dies nicht der Fall sein, kann auch die kostenlose online-Anwendung sv.net genutzt werden. Ab Januar 2023 entfallen gleichzeitig die Informationspflicht für Arbeitgeber und das bis dahin geltende Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen die elektronische Übermittlung.

"Kartenlesegeräte und Signaturkarten sind für die Übermittlung nicht erforderlich. Es entstehen dem Arbeitgeber also keinerlei Zusatzkosten. Im Gegenteil, das neue Ver- fahren erspart den Betrieben Zeit, Aufwand, Versandkosten und Papier. Meldungen werden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, die Annahme wird quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen. Die Beschäftigten erhalten zudem einen Nachweis der übermittelten Daten von der Arbeitsagentur.", so Simone Meißner, Chefin der Sangerhäuser Arbeitsagentur.

Das Verfahren wurde bereits seit 2014 auf freiwilliger Basis von Arbeitgebern genutzt und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Es hat sich zwischenzeitlich bei vielen Un- ternehmen in Deutschland gut etabliert.
Bei Rückfragen zur Lohnabrechnungssoftware empfiehlt es sich, den jeweiligen Hersteller zu kontaktieren. Rückfragen zu sv.net beantwortet deren Support. Gibt es dar- über hinaus Unklarheiten, hilft die BEA-Hotline unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 27 gern weiter. Weitere Informationen gibt es außerdem auf der BEA- Portalseite: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea