EMPÖRUNG UM EINEN TOTEN HIRSCH, DOCH DER...

Todesschuss war berechtigt

Dienstag
25.10.2022, 15:30 Uhr
Autor:
psg
veröffentlicht unter:
War das ein Aufschrei. Ein toter Hirsch empörte, erregte die Gemüter. Sowohl Teile der Kreisjägerschaft als auch der Bevölkerung. Die Art und Weise seiner Tötung war es, die Wogen hoch schlagen ließ. Die Medien hatten ihre Schlagzeilen...


Lipprechterode. Wochenlang kehrte um die Art der Jagd, bei der ein Hirsch in einem Teich nordwestlich von Helenenhof erschossen wurde, keine Ruhe ein. Die Aussagen waren widersprüchlich. Ein Angler bestätigte die Fassung des Revierinhabers, nach der der Hirsch angeschossen war. Es habe sich um zwei Einschüsse gehandelt.

Widersprüchlich war seine Schilderung über den erlösenden Schuss. Während der Revierinhaber seinerzeit meinte, ein Teilnehmer seiner Jagd habe erst für freie Schussbahn gesorgt, widersprach der Angler: Der Jäger habe schon angelegt, als noch am Ufer dahinter andere Angler gestanden hätten. Erst seine Warnung habe womöglich eine Schussabgabe verhindert. Zudem seien auch an den dahinter befindlichen Teichen – nicht im Blickfeld des Jägers - weitere Angler unterwegs gewesen.

Ob tatsächlich Gefahr für Leib und Leben bestand, wollte die Jagdbehörde prüfen. Aus Sicht des gestandenen und verdienstvollen Weidmanns Klaus Thiemrodt, der eine Jagdschule leitet, war es das. Heutige Jagdwaffen würden die Kugel bis fünf Kilometer weit tragen. Sie könnte am Wasser abprallen. Sicherheit für den Menschen gehe vor, so sein Credo. Nach Thiemrodts Meinung hätte der Schuss aufs Wasser aber auch aus anderen Gründen verhindert werden müssen:

In der Regel lasse man angeschossenes Wild zunächst im so genannten Wundbett zur Ruhe kommen, um es dann durch einen Schweißhundeführer aufzuspüren und dann von seinem Leid zu erlösen. Wie Thiemrodt bezeichnete auch CDU-Kreistagsmitglied Egon Primas die Vorfälle als traurig und durch Spekulationen in Bevölkerung und Internet als schädlich für die Jägerschaft. „Die Vorfälle werfen unser Werben für die Jagd als Kulturgut um Jahrzehnte zurück“, zitierte eine Zeitung den ehemaligen Forstausschussvorsitzenden im Thüringer Landtag.

Ob der Hirsch überhaupt hätte erlegt werden dürfen, wollte Primas prüfen lassen und verwies auf die Untere Jagdbehörde. Über das Ergebnis wolle man auch informieren. Jahre vergingen. Nach zwischenzeitlichen Anfragen der nnz bei der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung, die sich mit Antworten schwer tut, hieß es stets: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Sache endet wie das Hornberger Schießen, war selbst von langjährigen mit der Jagd vertrauten Leuten zu hören. So hätte wohl auch die Öffentlichkeit vom Ergebnis der Untersuchungen um den toten Hirsch nichts erfahren, wenn nicht diese Zeitung heute Vormittag bei einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Kreisjägerschaft, Torsten Meißner, und Egon Primas im Büro der CDU nicht nachgefragt hätte.

Ergebnis: Der Vorfall sei juristisch aufgearbeitet. Nach Prüfung der Sachverhalte sei der Todesschuss berechtigt gewesen, um das Tier von seinen Qualen zu erlösen. Eine Ordnungswidrigkeit habe es im Vorfeld gegeben, die mit einer Geldstrafe geahndet worden sei. Alles in allem demnach nur ein Sturm im Wasserglas? So einfach ist die Angelegenheit dennoch nicht. Auch wäre eine rechtzeitige Information an uns über den Ausgang des Verfahrens dienlich gewesen, um Spekulationen vorzubeugen. Das hätte Meißner wie Primas wissen müssen.
Kurt Frank