Verwaltung reagiert auf anhaltende Krisensituation

Haushaltssperre in Bad Langensalza verhängt

Donnerstag
13.10.2022, 14:44 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die aktuelle Energiekrise mit noch nie dagewesenen Preissteigerungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltssituation in Bad Langensalza. In Sorge um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt wurde mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre verhängt...

Blick auf Bad Langensalza (Foto: oas) Blick auf Bad Langensalza (Foto: oas)

Dies bedeutet, dass die geplanten Ausgaben, die der Stadtrat mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen hat, nicht mehr beauftragt werden können; Ausnahmen sind nur durch die Genehmigung des Bürgermeisters möglich. Gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben und vertragliche Verpflichtungen sind davon nicht betroffen. Das bedeutet, dass der Dienstbetrieb nach wie vor gewährleistet ist und die Pflichtaufgaben selbstverständlich erfüllt werden.

"Es sind durch die Belastung der Betriebe weniger Steuereinnahmen zu erwarten, im Gegenzug steigen die Ausgaben. Dadurch gerät der Haushalt in Schieflage. Dem müssen wir gegensteuern", heißt es aus dem Rathaus.

Es sei auch nicht nur der städtische Haushalt in Gefahr, sondern auch die Wirtschaftspläne der Gesellschaften, für welche die Stadt Gewährsträger ist und bei Zahlungsunfähigkeit einstehen muss, falls sie in eine Schieflage geraten. Konkret betrifft es besonders die Stadtwerke, die Wohnungsbaugesellschaft sowie die Kur und Tourismus GmbH (KTL) und hier insbesondere der Thermenbetrieb.

"Allerdings sind uns durch die sehr engen haushaltsrechtlichen Vorschriften, für deren Erlass und auch Änderung das Land Thüringen zuständig ist, die Hände gebunden. Diese Vorschriften sind für den „Normalen Dienstbetrieb“ zugeschnitten und bei Krisen nicht brauchbar. Sie sind zu unflexibel und machen eine Reaktion der Kommune auf die spezifischen Verhältnisse unmöglich", verkündete Bürgermeister Matthias Reinz in seiner Presseerklärung.

Das sächsische Innenministerium habe dies für seine Gemeinden und Städte erkannt und reagiert. Die Vorschriften für die Haushaltsführung der Kommunen in Sachsen wurden der aktuellen Situation angepasst und erhebliche Erleichterungen geschaffen. "Ich fordere den Thüringer Innenmister auf, dies in gleicher Weise für die hiesigen Kommunen zu regeln", sagte Reinz und gibt einige Beispiele dafür, was in Sachsen jetzt gilt:
  • Die Genehmigungspflicht für die Überschreitung des Höchstbetrages der Kassenkredite entfällt; die Rechtsaufsichtsbehörden sind lediglich zu unterrichten.
  • Notwendige Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Energiekrise sind »unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen«; als Folge davon können Auszahlungen vorgenommen werden, auch wenn dadurch ein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Zudem darf die Finanzierung auch durch Aufnahme von Krediten sichergestellt werden.
  • Die Aufnahme von (Investitions-)Krediten auch für andere Auszahlungen (nicht Investitionen) im Zusammenhang mit der Bewältigung der Energiekrise oder zum Ausgleich von krisenbedingten Einnahmen für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder dem Erhalt kommunaler Unternehmen ist auch bei wesentlichen Aufwendungen zulässig. Die Pflicht zur Aufstellung einer Nachtragssatzung entfällt.
  • Der Verwaltungshaushalt muss nicht ausgeglichen sein; das bedeutet, kann im Verwaltungshaushalt keine Deckung der Aufwendungen durch die Erträge erreicht und müssen daher Fehlbeträge veranschlagt werden, löst dies nicht die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und damit zu Konsolidierungsmaßnahmen aus. Dies gilt auch für den Vermögenshaushalt.
  • Es ist zulässig, den Vermögenshaushalt durch Kreditaufnahmen bzw. Kassenkredite auszugleichen.
  • Die Rechtsaufsichtsbehörden werden allgemein um maßvolle Anwendung restriktiver Mittel gebeten, um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Energiekrise zu befördern. Infolge der Erleichterungen im Haushaltsausgleich entfällt faktisch die Pflicht zum Verhängen haushaltswirtschaftlicher Sperren.


Besonders der letzte Punkt ist beachtenswert. Der sächsische Innenminister hat folgendes ausgeführt: "Nur wenn wir zusammenstehen, können wir die Herausforderungen der Energiekrise bewältigen. Neben finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung brauchen unsere Kommunen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum. Unsere Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister brauchen diese Handlungsfreiheit, um schnell die notwendigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können und Sachsen durch diese Krise zu bringen."

Matthias Reinz wünscht sich, dass in Thüringen genauso gedacht wird. Laut Bundesregierung, so der Bürgermeister weiter, drohen Stromausfälle im Winter. "Ob das eintreten wird und falls ja, für wie lange, ist ungewiss. Aber in Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt habe ich für nächste Woche zu einem Krisengipfel geladen." Anwesend sein sollen dann die Verantwortlichen der Kritischen Infrastruktur, also die Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften des Krankenhauses, der Wasser- und Abwasserverbände, die Polizei, der Feuerwehr und die Verantwortlichen des Rathauses. "Ziel ist es, nicht unvorbereitet in ein solches Szenario zu schlittern und soweit es uns möglich ist Vorsorge zu treffen", erklärte der Bürgermeister abschließend.