Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ab dem 01. Oktober gelten auch in den Helios Kliniken Mansfeld-Südharz neue Besuchsregeln...
Ab dem 01. Oktober 2022 bestehen mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bundeseinheitlich eine FFP2-Masken- sowie eine Testpflicht für Krankenhäuser.
Die neuen Bestimmungen im Detail:
- Personen dürfen die Einrichtung nur mit einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) betreten.
Ausnahmen gelten für:
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die auf Grund ärztlich bescheinigter Kontraindikation keine Maske tragen können/dürfen,
- gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit ihnen kommunizieren
- Personen müssen bei Betreten der Einrichtung einen gültigen, negativen Testnachweis erbringen. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen
- Als Testnachweis gilt: ein Antigentest aus dem Testzentrum oder ein PCR-Test (Zertifikat); Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Nutzen Sie bitte die öffentlichen Testzentren.
- Keinen Test benötigen die bei uns zu behandelnden Patient:innen. Jedoch ist ein negativer Test für Begleitpersonen der Patient:innen (bspw. zu ambulanten Sprechstunden) erforderlich.
Die Testpflicht gilt unabhängig vom Immunisierungsstatus, also auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen.