Landtagsabgeordneter Schard fordert Grundwärmegarantie

Wie soll der Bürger die Energiepreise bezahlen?

Freitag
09.09.2022, 14:39 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Mit der Forderung nach einem Thüringer Energiesicherungsfonds und einer Grundwärmegarantie wollen der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Schard und seine Fraktion sicherstellen, dass die Steuermehreinnahmen des Landes an die Bürger zurückfließen. Diese zusätzlichen Einnahmen werden derzeit, unter anderem durch höhere Steuern infolge der gestiegene Energie- und Verbraucherpreise, auf ca. 400 Millionen prognostiziert...



„Wir stehen vor einer massiven Schieflage im Herbst: Das Gas wird knapp, Wärme und Strom werden deutlich teurer. Die Landesregierung verdient an den hohen Preisen über die Steuern kräftig mit und muss diese Mehreinnahmen jetzt an die Bürger zurückgeben. Aufgabe der Landesregierung ist es, ihren Teil beizutragen, die Portmonees der Bürger zu schützen", machte Schard deutlich.

Seine CDU-Fraktion hat diese Forderungen im Zuge der Plenarsitzung in dieser Woche im Landtag thematisiert. Der Fonds soll alle Bürger entlasten, die regionalen Energieversorger im Kyffhäuserkreis stabilisieren und die kommunalen Wohnungsgesellschaften unterstützen.

Konkret will Schard mit der Grundwärmegarantie allen Gas- und Fernwärmekunden einen Rabatt auf die Mindestenergiemenge gewähren. Damit verbundene Einnahmeausfälle sollen aus dem Energiesicherungsfonds kompensiert werden. „Uns geht es darum, den normalen Bürger schadlos durch die Krise zu bringen. Niemand soll in den Wintermonaten frieren müssen. Dazu braucht es feste Sätze, um sozialen Sprengstoff zu vermeiden“, so Schard weiter. „Viele Bürger im Kyffhäuserkreis leben derzeit in Sorge und Angst vor diesem Herbst und Winter. Hier müssen wir jetzt gegensteuern."

Zudem sollen mit dem Fonds die Risiken der regionalen Energieversorger durch steigende Bezugspreise in Form von Bürgschaften begrenzt und so Preissteigerungen und Lieferstopps vorgebeugt werden. „Kommt es bei kommunalen Energieversorgern, Wohnungsgesellschaften oder anderen für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlichen Einrichtungen zu
Liquiditätsengpässen, müssen Stabilisierungszahlungen aus demEnergiesicherungsfonds möglich sein", so Schard.