Vortrag und Gespräch der LINKE im Weltladen

Rechte Netzwerke in Staat und Gesellschaft

Donnerstag
08.09.2022, 08:30 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Über die Gefahr der rechten Gewalt und rechter Netzwerke in Polizei, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr oder extrem rechte Strukturen bei den „Protesten gegen die Corona-Maßnahmen“ referiert die Bundestagsabgeordnete Martina Renner in Nordhausen. "Rechte" dürfen die Veranstaltung aber nicht besuchen...

Pressemeldung der LINKE Nordhausen:
"Weil er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hatte, verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main den völkisch-nationalistischen Bundeswehroffizier Franco Albrecht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Ein wichtiges Urteil in einem Prozess, der gezeigt hat, dass es rechte Netzwerke in Bundeswehr und Sicherheitsbehörden gibt. Die Ermittlungsbehörden müssen dies zur Kenntnis nehmen und in Zukunft alles daran setzen, diese Netzwerke aufzuklären. Dies gilt auch für Alexander M., mutmaßlicher Verfasser der knapp 120 mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohschreiben, der sich seit Februar 2022 vor dem Landgericht Frankfurt verantworten muss. Das Gerede vom „Einzeltäter“ verschleiert in seinem wie in anderen Fällen den dahinter stehenden Netzwerkcharakter. Seien es rechte Netzwerke in Polizei, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr oder extrem rechte Strukturen bei den „Protesten gegen die Corona-Maßnahmen“. Noch immer wird das Problem verharmlost und unterschätzt.Martina Renner, Sprecherin der Linksfraktion für antifaschistische Politik im Bundestag, stellt wichtige Komplexe dar und umreißt, welche Schritte notwendig sind, um die Gefahr in den Griff zu kriegen.

Vortrag und Gespräch mit Martina Renner, Mitglied des Bundestages (DIE LINKE) am12. September, 19 Uhr im Weltladen. Eintritt ist frei!

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen."