Für E-Scooter-fahrer

Forderung nach Null-Promille-Grenze

Dienstag
23.08.2022, 09:34 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
2019 in Deutschland zugelassen, prägen elektrische Tretroller, sogenannte E-Scooter, vor allem in Großstädten bereits nachhaltig das Straßenbild. Jetzt fordert der VdK ein Alkoholverbot für Fahrer...

Für Menschen ab 14 Jahren ist nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) das Fahren ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen bei einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Sind keine ausgewiesenen Wege vorhanden, dürfen die Roller auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Zonen genutzt werden. „Dass Bürgersteige und Fußgängerzonen für E-Scooter tabu sind, halten wir für absolut sinnvoll, um etwa kleine Kinder, ältere Menschen, aber auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder eingeschränktem Sehvermögen zu schützen, die dort unterwegs sind“, sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. „Uns berei- tet Sorge, dass in der Praxis die eKFV-Vorschriften sowie generelle Verkehrsregeln oft außer Acht gelassen werden und viele Fahrer wenig Rücksicht auf andere Menschen nehmen.“

Alarmierend ansteigende Unfallzahlen meldet das Bundesamt für Statistik: Demnach registrierte die Polizei 2021 mehr als 5.500 Unfälle mit Beteiligung von E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Das sind über 150 Prozent mehr als 2020: In dem Jahr gab es laut den Statistikern 2.155 Unfälle mit Personenschaden. Etwa die Hälfte der Unfälle wurde in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern registriert. Die mit Abstand häufigsten Ursachen bilden das Fahren unter Alkoholeinfluss und die falsche Benutzung der Fahrbahnen oder Gehwege, gefolgt von nicht angepasster Geschwindigkeit. Dem Gesamt- verband der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge stellen die E-Scooter insbesondere für Fußgänger eine große Gefahr dar, wenn sie verbotenerweise den Gehweg nutzten.

Um mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sieht der VdK die zuständigen Ordnungsbehörden in der Pflicht, konsequent für die Einhaltung der geltenden Regeln zu sorgen. „Außerdem müssen dringend Parkmöglichkeiten geschaffen werden, damit unbedacht abgestellte Roller nicht zu Stolperfallen werden, etwa für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Ältere“, betont der VdK-Landesvorsitzende. Darüber hinaus fordere der VdK seit 2019 eine 0-Promille-Grenze für E-Scooter-Fahrer sowie eine deutliche Sanktionierung bei Verstößen gegen die entsprechende Vorschrift im Straßenverkehrsgesetz. „Angesichts der neuen Unfallzahlen unterstützen wir auch die aktuelle Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages, die Haftungsregeln für E- Scooter zu verschärfen und denen für Kraftfahrzeuge anzugleichen“, sagt Paul Weimann.