Thüringer Landesamt für Statistik

30,4 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer

Dienstag
26.07.2022, 15:57 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
In Thüringen wurde im Jahr 2021 eine Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 30,4 Millionen Euro festgesetzt. 4,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden 2 258 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt...

Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 150,8 Millionen Euro zugrunde.

In 1800Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 1 203 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 238,6 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 34,5 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den steuerpflichtigen Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 204,1 Millionen Euro.
Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 109,3 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf rund 24 Millionen Euro. Für 86 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100 000 Euro, diese trugen nur zu 41 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.

Im Festsetzungsjahr 2021 kam es zu 480 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 41,5 Millionen Euro festge- stellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 6,4 Millionen Euro. 87 Prozent aller Schenkungen an un- beschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen lediglich zu 30 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen bei.

Die durchschnittliche Steuerbelastung der unbeschränkt Steuerpflichtigen für die Erwerbe insge- samt lag bei 13 316 Euro. Betrachtet man nur die Erwerbe von Todes wegen lag die durchschnittliche Steuerbelastung bei 13 317 Euro und die der Schenkungen bei 13 310 Euro.

Bitte beachten:
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen ei- nes Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.