Zensus 2022

Auskunft ist Pflicht

Dienstag
26.07.2022, 10:09 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Für die Gebäude- und Wohnungszählung, die das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) im Rahmen des Zensus 2022 derzeit durchführt, werden in dieser Woche Erinnerungsschreiben versandt...

Addressaten sind alle diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen, die ihrer Auskunftspflicht bis- her noch nicht nachgekommen sind.

Bis zum heutigen Tage sind rund 407 000 Datenmeldungen über das Online-Meldeverfahren beim TLS eingegangen, womit derzeit eine Online-Quote von etwa 60 Prozent bezogen auf alle Auskunfts- pflichtigen erreicht werden konnte. Weitere rund 56 000 angeschriebene Eigentümerinnen und Ei- gentümer bzw. Verwalterinnen und Verwalter nutzten die Möglichkeit, einen Papierfragebogen über die zentrale Servicehotline zu bestellen. Insgesamt wurden bisher rund 626 000 Anschreiben an Auskunftspflichtige im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung verschickt.

Eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, haben aber noch kein Anschreiben erhalten?
Die Ermittlung von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Verwalterinnen und Verwaltern ist noch nicht abgeschlossen, da zum Beispiel in den Datenquellen noch nicht vermerkte Eigentümer- wechsel nachvollzogen werden müssen. In den folgenden Wochen versendet das TLS weitere An- schreiben an Auskunftspflichtige.

Sie haben schon für ein Haus oder eine Wohnung geantwortet, aber 2 oder mehr Schreiben zum selben Objekt erhalten?
Um das maschinelle Erinnerungsverfahren zu beenden, füllen Sie bitte in dem zusätzlichen (Online-)Fragebogen das Feld "geantwortet hat bereits:" aus.