Ein Blick in die Statistik

Weniger Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

Montag
18.07.2022, 10:49 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Im Jahr 2021 wurden von den Thüringer Jugendämtern 4 024 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 458 Gefährdungseinschätzungen bzw. 10,2 Prozent…

Von den Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung waren Mädchen (2 030 bzw. 50,4 Prozent) und Jun- gen (1 994 bzw. 49,6 Prozent) gleichermaßen betroffen. Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 632 akute, eindeutige (15,7 Prozent) und 663 latente** Kindeswohlgefährdungen (16,5 Prozent) festgestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr gingen damit die Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen um 4,8 Prozent zurück und die Fälle latenter Kindeswohlgefährdungen um 8,2 Prozent. In 2 729 Fällen (67,8 Prozent) kamen die Expertinnen und Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand in zwei Drittel dieser Fälle (1 874 Verfahren bzw. 68,7 Prozent) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf, was einem Rückgang um 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 908 Fällen der festgestellten Kindeswohlgefährdungen ermittelt wurden (70,1 Prozent). Anzeichen für psychische Misshandlungen zeigten sich in 385 Fällen bzw. 29,7 Prozent der Kindeswohlgefährdungen. Anzeichen für körperliche Misshandlungen zeigten sich in 275 Fällen und in 65 Fällen wurden durch die Fachkräfte Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt. In 269 Fällen wurden mehrere Gefährdungsarten pro Gefährdungseinschätzung festgestellt. Am häufigsten wurden mit 160 Gefährdungseinschätzungen die Vernachlässigung und psychische Misshandlung zusammen gemeldet.

Mit 916 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, war fast ein Viertel (22,8 Prozent) keine 3 Jahre alt, wobei 334 von ihnen das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei den unter 3-Jährigen lag bei 78,3 Prozent (717 Fälle) eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter waren 271 Kinder unter 1 Jahr. In 858 Fällen (21,3 Prozent), bei denen eine Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durch- geführt wurde, waren die Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren.

Bei 671 (78,2 Prozent) von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt. Weitere 907 Kinder (22,5 Prozent) befanden sich bei der Gefährdungseinschätzung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren und 1 343 (33,4 Prozent) im Alter von 10 bis unter 18 Jahren.

Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in 884 Fällen von der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft (22,0 Prozent). Weitere 567 Initiativen gingen von anonymen Meldern (14,1 Prozent) aus und in 372 Fällen (9,2 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn.

* Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII

**Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung liegen ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung vor, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden.