Ein Blick in die Statistik

Thüringer Kommunen konnten 2021 mehr Steuern einnehmen

Mittwoch
13.07.2022, 10:11 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Im Jahr 2021 betrug die Steuereinnahmekraft der 631 Thüringer Gemeinden 1 945 Millionen Euro. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 241 Millionen bzw. 14,1 Prozent mehr als im Jahr 2020. Je Einwohner entsprach dies einem Anstieg um 119 Euro auf nunmehr 921 Euro...

Im Rahmen des jährlich durchzuführenden Realsteuervergleichs wird die Steuereinnahmekraft* der Gemeinden aus Realsteuern, Gewerbesteuerumlage** und den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer** ermittelt.

Die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze*** für das Jahr 2021 stiegen leicht an. Für die Gewerbesteuer bedeutete dies einen Anstieg von 409 auf 410 Prozent und für die Grundsteuer B von 437 auf 438 Prozent. Der landesdurchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A entwickelte sich von 299 auf 301 Prozent. Die Thüringer Gemeinden nahmen 1 152 Millionen Euro an Realsteuern ein, davon 899 Millionen Euro an Gewerbesteuer (brutto) und 252 Millionen Euro an Grundsteuern. Das waren 209 Millionen Euro bzw. 22,2 Prozent mehr Realsteuern als im Jahr 2020.

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen gegenüber dem Jahr zu- vor um 53 Millionen Euro bzw. 8,5 Prozent auf 681 Millionen Euro.

Aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hatten die Gemeinden mit insgesamt 189 Millionen Euro Mindereinnahmen in Höhe von 4 Millionen Euro (-2,2 Prozent) gegenüber dem Jahr 2020.

Die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage, deren Umlagesatz bei 35 Prozent lag, belief sich im Jahr 2021 auf 77 Millionen Euro. Im Jahr 2020 waren es 59 Millionen Euro bei einem Umlagesatz von ebenfalls 35 Prozent.

Regional fiel die Steuereinnahmekraft 2021 in Thüringen sehr unterschiedlich aus. Sie betrug bei den kreisfreien Städten 993 Euro je Einwohner (+137 Euro). Die Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden lag bei 897 Euro je Einwohner (+115 Euro).

Unter den kreisfreien Städten war die Stadt Jena mit 1 264 Euro pro Kopf der Bevölkerung wieder- holt am steuerstärksten. Steuerschwächer waren Erfurt (1 012 Euro), Suhl (918 Euro), Weimar (824 Euro) und Gera (771 Euro). Alle kreisfreien Städte konnten eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmekraft verzeichnen.

Kreisangehörige Gemeinden wie Großheringen im Landkreis Weimarer Land (21 665 Euro je Einwoh- ner), Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (9 273 Euro je Einwohner) und Korbußen im Landkreis Greiz (9 127 Euro je Einwohner) erzielten meist über Jahre bei den Pro-Kopf-Werten ein Mehrfaches des Landesdurchschnittes. Sie lagen 2021 zwar im Bereich vieler großer Städte der alten Bundesländer, konnten aber wegen ihres relativ geringen Volumens den Thüringer Durchschnitt nur gering beeinflussen.

Die stärksten Rückgänge der Steuereinnahmekraft je Einwohner gegenüber 2020 gab es in den Ge- meinden Laasdorf im Saale-Holzland-Kreis (um -23 271 Euro auf 3 254 Euro) und Kirchgandern im Landkreis Eichsfeld (um -3 835 Euro auf 2 261 Euro). Dagegen konnten die Gemeinden Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (+6 211 Euro auf 9 273 Euro) und Emleben im Landkreis Gotha (+5 159 Euro auf 6 818 Euro) das größte Einnahmeplus ihrer Pro-Kopf-Steuern gegenüber dem Vor- jahr verzeichnen.

Insgesamt erreichten 110 der 631 Thüringer Gemeinden eine Steuereinnahmekraft von über 1 000 Euro je Einwohner. Davon waren neben den kreisfreien Städten Erfurt und Jena die kreisangehörigen Städte Rudolstadt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Sondershausen im Kyffhäuser- kreis bezüglich der Einwohnerzahl die größten.

Weitere 401 Gemeinden hatten eine Steuereinnahmekraft zwischen 500 und 1 000 Euro je Einwoh- ner. Insgesamt 136 Gemeinden bzw. 21,6 Prozent lagen über dem Landesdurchschnitt von 921 Euro je Einwohner.

* Die Steuereinnahmekraft ist eine rechnerische Größe zur Ermittlung landesweit vergleichbarer Werte. Dabei werden auf die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen einer Gemeinde die landes- durchschnittlichen Realsteuerhebesätze angewandt.

** nach der Schlussrechnung

*** Die Realsteuerhebesätze werden bei der Ermittlung der Steuereinnahmekraft als Multiplikator für den Grundbetrag angewendet; Ausschaltung der unterschiedlichen, individuellen Hebesätze.