Hochwasserschutz in Thüringen:

Neue Entschädigung bei Deichrückverlegung

Sonntag
24.04.2022, 13:31 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Gute Nachrichten für Landwirte in Deichgebieten: Mit Hilfe einer neuen Verwaltungsvorschrift sind jetzt etwaige Schäden abgesichert, wenn Ackerland durch eine notwendige Rückverlegung nicht mehr vom Deich geschützt ist...

Der Schaden würde im Falle eines Hochwassers begutachtet und beglichen. Bereits jetzt gibt es einen finanziellen Ausgleich für Landbesitzer, wenn für Deichverlegungen ihre Flächen in Anspruch genommen werden. Mit der neuen Vorschrift hat das Umweltministerium eine wichtige Grundlage für geplante Hochwasserschutzmaßnahmen im Landesprogramm Hochwasserschutz von 2022 bis 2027 geschaffen

„Die Thüringer Gewässer wurden vor Jahrzehnten zu sehr verengt. Wir haben bei den Deichrückverlegungen auch die Interessen der Landbesitzer im Blick. Wenn wir mehr natürlichen Flutungsraum für Flüsse wie Gera und Unstrut schaffen, schützt das uns alle“ so Umweltministerin Anja Siegesmund

In der Vergangenheit wurden Flüsse nutzungsbedingt an vielen Stellen stark begradigt und durch Deiche eingeengt, was im Hochwasserfall zu höheren und schnelleren Abflüssen führt. Durch Deichrückverlegungen sollen wieder mehr Überflutungsflächen, sogenannte Retentionsflächen, geschaffen werden, um so den Gewässern mehr natürlicher Raum zu geben und den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche zu stärken. Insgesamt sollen, dort, wo es gefahrlos möglich ist, mit Maßnahmen des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2022-27 knapp 1.600 Hektar neue Überflutungsflächen geschaffen werden. Deiche und technische Hochwasserschutzanlagen sollen nun vor allem auf die Städte und Gemeinden konzentriert werden, wo Menschen, hochwertige Infrastrukturen und Sachwerte geschützt werden müssen.

Die Verwaltungsvorschrift „Entschädigung bei Deichrückverlegung“ ist ein wichtiger Anschub für die konsequente Umsetzung und Akzeptanz der Maßnahmen aus dem neuen Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz. Ab jetzt gibt es 25 Jahre lang Anspruch auf Entschädigung, wenn Deiche zurückverlegt und dadurch Schäden entstehen, die mit dem alten Deich nicht entstanden wären

Hintergrund:
Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechtes am 08.06.2019 hat Thüringen mit § 56 Abs. 4 ThürWG als erstes Bundesland eine Entschädigungsregelung für Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen im Falle von Deichrückbau- oder Deichrückverlegungsmaßnahmen gesetzlich verankert. Die Maßstäbe für die Entschädigung hat das Thüringer Umweltministerium intensiv mit dem Thüringer Bauernverband, dem Thüringer Landwirtschaftsministerium, dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof abgestimmt und nun in der Verwaltungsvorschrift „Entschädigung für Deichrückverlegung“ geregelt. Die Verwaltungsvorschrift ist auch bereits durch die Europäische Kommission notifiziert. Die Finanzierung der Entschädigungen erfolgt über nationale Mittel aus dem Budget des Thüringer Umweltministeriums.