Ein Blick in die Statistik

Über 3.300 Euro Brutto im Thüringer Schnitt

Montag
11.04.2022, 10:07 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Im Jahr 2021 betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst einer vollzeit- und teilzeitbe- schäftigten Arbeitskraft ohne Sonderzahlungen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich 3 038 Euro, was einem Anstieg von 4,0 Prozent zum Vorjahr entsprach...

Vollzeitbeschäftigte Arbeitskräfte erhielten im Jahr 2021 ohne Sonderzahlungen im Durchschnitt monatlich 3 327 Euro (+4,1 Prozent zum Vorjahr). Gleichzeitig erhöhte sich die bezahlte Wochenar- beitszeit der Vollzeitbeschäftigten um durchschnittlich 28 Minuten auf 38,6 Stunden.

Während der Verdienst im Produzierenden Gewerbe um durchschnittlich 5,2 Prozent auf 3 102 Euro stieg, war bei den Vollzeitbeschäftigten im Dienstleistungsbereich ein Verdienstanstieg um durchschnittlich 3,3 Prozent auf 3 502 Euro zu verzeichnen. Die wöchentliche Arbeitszeit erhöhte sich im Vergleich zum Jahr2020 für Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt sowohl im Produzierenden Gewerbe (+1,9 Prozent) als auch im Dienstleistungssektor (+0,5 Prozent).

Der Bruttomonatsverdienst betrug bei einer vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin im Jahr 2021 durchschnittlich 3 244 Euro (+3,6 Prozent). Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente im glei- chen Berichtszeitraum durchschnittlich 3 369 Euro (+4,4 Prozent).

Die Verdienste unterschieden sich in den einzelnen Branchen stark voneinander. Die höchsten durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen hatten im Jahr 2021 die Voll- zeitbeschäftigten im Wirtschaftsbereich „Erziehung und Unterricht“ mit 4 593 Euro, was einem An- stieg von 1,5 Prozent zum Vorjahr entsprach. Danach folgten die Wirtschaftsbereiche „Energiever- sorgung“ mit 4 526 Euro (+3,5 Prozent) sowie „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleis- tungen“ mit 4 450 Euro (+4,6 Prozent).

Die niedrigsten durchschnittlichen Monatsverdienste bei Vollzeitbeschäftigten gab es im Wirt- schaftsbereich „Gastgewerbe“ mit 1 854 Euro (+5,3 Prozent), „Erbringung von sonstigen wirtschaft- lichen Dienstleistungen“ mit 2 343 Euro (+7,3 Prozent) sowie im Wirtschaftsbereich „Handel; In- standhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 2 849 Euro (+3,7 Prozent).