Termine im Kyffhäuserkreis

Schadstoffkleinmengensammlung im Frühjahr

Freitag
08.04.2022, 10:34 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Kyffhäuserkreises hat sich in Abstimmung mit dem durchführenden Entsorger dazu entschieden, die Schadstoffkleinmengensammlung in der Zeit vom 26.April bis 12.Mai wie geplant durchzuführen...



Bitte korrigierte Termine beachten
  • Dienstag 26.April
  • Mittwoch 27.April
  • Donnerstag 28.April


Die restlichen Termine und die detaillierten Zeiten entnehmen Sie bitte der Abfallfibel oder unter Webseite www.abfall-kyffhaeuser.de

Am Schadstoffmobil angenommen werden:
  • Spraydosen (zum Beispiel Farben, Pflanzenschutzmitteln, Haarspray).
  • Lösungsmittel (zum Beispiel Spiritus, Petroleum, Aceton, Verdünner).
  • Altlacke (zum Beispiel Nitrolacke, Kunstharz- oder Alkydharzlacke, Naturharzlacke, Mehr-komponentenlacke, Lackabbeizer).
  • Klebstoff (zum Beispiel Leim, Spachtelmasse, Bitumen- und Teerabfälle).
  • Wandfarbe (wobei geringe Reste einfach durch Öffnen des Deckels austrocknen, die ausgetrocknete Farbe über die Restmülltonne und der leere Behälter über die Gelbe Tonne zu entsorgen sind, trockene Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle).
  • Feste öl- und fetthaltige Abfälle (zum Beispiel Ölfilter, Kraftstofffilter, ölverschmutzte Putzlappen).
  • quecksilberhaltige Rückstände (zum Beispiel metallisches Quecksilber, Thermometer).
  • Säuren (zum Beispiel Batteriesäure, Salzsäure, flüssige und feste WC-Reiniger)
  • Laugen (zum Beispiel Natronlauge, Kalilauge, Ammoniak, flüssige und feste Rohrreiniger).
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (zum Beispiel Unkraut-Ex, Mäusegift, Ameisenpulver, Bi 58).
  • Chemikalienabfälle (zum Beispiel Chemieexperimentierkästen, Gold- und Silberreiniger, Fotochemikalien).
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (gehören zum Elektroschrott, werden aber aufgrund der hohen Bruchgefahr bei der Schadstoffsammlung bis fünf Stück je Lampenart mitgenommen).
  • Halon Feuerlöscher (bis drei Stück).


Nicht angenommen werden:
  • Druckgasflaschen
  • radioaktive Abfälle
  • infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.)
  • Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
  • asbesthaltige Abfälle
  • Autobatterien
  • defekte und unverschlossene Behältnisse


Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die gefährlichen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobiles möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen überreicht werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 Kilogramm, das Gesamtvolumen 30 Liter nicht übersteigen. Für Haushalte erfolgt die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen bis 100 Kilogramm bzw. 100 Liter ohne Zusatzkosten.

Auch Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, kostenpflichtig bis 100 Kilogramm bzw. 100 Liter Sonderabfälle abzuliefern. Dieses ist vorher schriftlich im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft anzumelden.

Gefährliche Abfälle dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern sind direkt an das Fachpersonal des Schadstoffmobiles zu übergeben. Wer die Abfälle unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobiles abstellt, macht sich strafbar und riskiert, dass sich andere Menschen vor allem aber spielende Kinder in große Gefahr bringen und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Hinweise:
Auch wir möchten einen Beitrag zur Eindämmung der Corona Pandemie leisten und bitten daher um Beachtung und Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Bitte halten Sie mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen ein! Sollten Sie selbst Krankheitssymptome verspüren oder in Kontakt zu erkrankten Personen stehen, bitten wir Sie auf die nächste Schadstoffkleinmengensammlung, die im Herbst stattfindet, auszuweichen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aufgrund der Sammlung im Freien nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Landratsamt Kyffhäuserkreis