Verlängerung der Coronamaßnahmen wurde vom Parlament abgelehnt

Die Maskenpflicht und 3G sind gefallen

Donnerstag
31.03.2022, 16:00 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
Der Thüringer Landtag debattierte heute über einen Antrag der Landesregierung, die bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auch über den 2. April hinaus zu verlängern. Schon im Vorfeld hatten die Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD angekündigt, das Papier abzulehnen und den Richtlinien des Bundes-Infektionsschutzgesetzes zu folgen…

Im Thüringer Landtag wurden heute die Corona-Maßnahmen beendet (Foto: nnz-Archiv) Im Thüringer Landtag wurden heute die Corona-Maßnahmen beendet (Foto: nnz-Archiv)


Danach dürfen nur noch in einzelnen Gebietskörperschaften unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Maskenpflicht und Aufteilungen in 2G- und 3G-Bereiche durchgesetzt werden.

Die Thüringer Regierung aus LINKE, SPD und Bündnis 90/GRÜNE wollte im Gegensatz dazu mit der heutigen Plenarsitzung eine Fortführung ihrer Bestimmungen und Verfügungen bis in den Mai hinein erreichen. In der Debatte redete der LINKE-Fraktionsvorsitzende Drittes vor allem den CDU-Abgeordneten ins Gewissen, nicht ihrem Fraktionschef zu folgenn und sich lieber auf die Seite der Regierung zu stellen.

Das half jedoch nichts, denn der Antrag auf „Feststellung des Vorliegens einer konkreten· Gefahr einer sich dynamisch ·ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 d e s Infektionsschutzgesetzes (lfSG)“ wurde in seinen einzelnen Punkten, einige sogar in namentlichen Abstimmungen, von den Vertretern der Opposition abgelehnt. In den meisten Punkten ging es um verschiedene Örtlichkeiten, wo nach dem Wunsch der Regierung weiter Masken getragen werden sollten. Auch der 16. Unterpunkt des Antrages, der Umgeimpften den Zugang in Gaststätten ohne Test verwehren wollte, fand keine Mehrheit. Somit ist die Normalität in der Gastronomie in Thüringen wiederhergestellt. Das gleiche gilt ab dem Wochenende auch für Fitnessstudios und Saunabetriebe, Bordelle, Diskotheken, Bars bzw. Clubs.

Ein Entschließungsantrag der CDU unter dem Titel "Gesellschaftlich verantwortliches Handeln stärken - mehr Normalität wagen" wurde ebenso abgelehnt wie die Anträge der AfD auf sofortige Aussetzung aller Maßnahmen und ein weiterer der FDP-Gruppe im Landtag.

Damit greifen die Verordnungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes und ab 2. April sind alle Beschränkungen in Thüringen aufgehoben. Alle 21 Punkte des Regierungsantrages begannen mit dem Vorsatz: „In Thüringen besteht die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage aufgrund einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus- Krankheit-2019 (COVID-19) aufgrund der drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten in Thüringen sowohl infolge einer besonders hohen Anzahl an Neuinfektionen als auch infolge eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen.“

Zumindest der letzte Aspekt ist schon seit einigen Tagen überholt, denn die Neuinfektionen steigen auch in Thüringen nicht mehr an. Für die Thüringer bedeutet das heutige Abstimmungsergebnis eine Rückkehr zur Normalität, für die Landesregierung eine schallende politische Ohrfeige von der Opposition. Ob die Koalitionäre wirklich gehofft hatten, einige Abgeordnete des oppositionellen Lagers noch umstimmen zu können, darf bezweifelt werden. Das Hauptargument der Regierungsvertreter, einen weiteren Infektions-Schutz durch das Tragen einer Maske zu gewährleisten kann nun jeder Bürger für sich selbst abwägen und einen Mund- Nasenschutz aufziehen oder auch nicht.
Olaf Schulze