Gesundheitsministerin Werner: „Motivieren, statt sanktionieren.“

Durchsetzung der Impfpflicht wird langsam konkret

Montag
21.02.2022, 09:00 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
Die Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend hat Termine und geplante Vorgehensweisen für die Umsetzungs der teilweisen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen vorgestellt. Mitte Mai wird demnach ein Bußgeldverfahren gegen Verweigerer eingeleitet und im Juli eine „Verbotsverfügung“ erlassen, die Ende Juli vollstreckt werden soll …

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) (Foto: TMASGFF) Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) (Foto: TMASGFF)

Dazu erklärte die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die Länder stehen in der Verantwortung, das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht umzusetzen. Auch wenn nach wie vor viele Fragen offen sind, müssen wir zu konkreten Verfahrensweisen für alle Beteiligten kommen. Die heute vorgestellten Leitplanken geben eine erste Orientierung zur Zeitschiene und zu den einzelnen Umsetzungsschritten für Thüringen. Dort ist unter anderem auch vorgesehen, dass das Verfahren bei Personen, die Termine für eine vollständige Impfserie vorlegen, umgehend unterbrochen wird. Unsere Strategie lautet: Motivieren, statt sanktionieren.“

Verbunden mit einer genau ausgearbeiteten Zeitschiene (siehe. pdf-Datei im Anhang), berücksichtigt der Beschlussentwurf der Ministerpräsidentenkonferenz zur Umsetzung des Gesetzes ein stufenweises Vorgehen. Es ist vorgesehen, dass nicht sofort und flächendeckend automatisch Betretungsverbote ausgesprochen werden, vielmehr stelle dies die letzte Stufe dar, so der Entwurfstext.
Das Thüringer Gesundheitsministerium legt dabei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der vergangenen Woche für die zügige und rechtssichere weitere Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugrunde.

In einer Beschlussvorlage der Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund aufgefordert, noch offene Fragen, insbesondere zu sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen im Falle von Betretungs- und Tätigkeitsverboten, wie beispielsweise die Lohnfortzahlung, zügig zu klären.

Ines Feierabend führte aus, „dass in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe intensiv an den verschiedenen noch offenen Punkten zum Vollzug gearbeitet wird“. Erste Klarstellungen zur Art der betreffenden Einrichtungen und den betreffenden Personengruppen seitens des Bundes seien erfolgt. Andere Punkte sind aber nach wie vor fraglich. „Dies betrifft insbesondere die Grundlagen des Ermessens und zur Einschätzung der Situation in den betroffenen Einrichtungen. Wir wollen den Gesundheitsämtern eine Liste mit Prüfkriterien zum Abarbeiten für entsprechende Entscheidungen an die Hand geben. Letztlich bleiben es jedoch Einzelfallentscheidungen – so gibt es das Bundesgesetz vor. Oberstes Ziel bleibt die Gewährleistung der Versorgungssicherheit für die Betreuten“, bestätigte die Staatssekretärin noch einmal die Weitergabe der Verantwortung an die Betreiber der Einrichtungen vor Ort. Hier soll nun in den nächsten Wochen eingeschätzt werden, was passieren würde, sollte gegen die umgeimpften Mitarbeiter ein „Betretungsverbot“ verhängt werden müssen.

Gibt es bis Ende des Monats noch offene Punkte, die nicht in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe geklärt sind, werde Thüringen für sich selbst Festlegungen treffen und in einen Erlass gießen, der mit den Gesundheitsämtern abgestimmt werden soll, kündigte die Regierungsbeamte an. Momentan würden Mustervorlagen für die Meldungen der Einrichtungen an die Gesundheitsämter und für entsprechende Anschreiben an die Betroffenen erarbeitet.

Ministerin Werner sieht noch einen anderen Weg, die Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheitswesen durchzusetzen: die allgemeine Impfpflicht für alle. „Ich appelliere nochmals mit Nachdruck an den Bund, auch die allgemeine Impfpflicht zügig auf den Weg zu bringen. Je schneller der Bund nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die allgemeine Impfpflicht beschließt, umso höher könnte auch die Akzeptanz für die vorgezogene Teilimpfpflicht in den betreffenden Bereichen sein und damit die Abwanderung wertvoller Fachkräfte vermieden werden.“

An dieser Stelle benennt Ministerin Werner das große Problem der teilweisen Impfpflicht: die mögliche Abwanderung von ohnehin knappen Fachkräften. „Wir können die Verantwortung für das Impfen nicht allein denjenigen zuschieben, die seit zwei Jahren bereits eine Hauptlast der Pandemie tragen“, sagte sie eingedenk der Gewissheit, dass die Verantwortung für die Umsetzung der berufsbezogenen Impfpflicht nun den einzelnen Einrichtungen und ihren Betreibern aufgebürdet wird, die ebenfalls „seit zwei Jahren bereits eine Hauptlast der Pandemie tragen.“
Olaf Schulze