Der Unstrut-Hainich-Landkreis erweitert die bisherigen Lockerungen der Corona-Regeln auf den organisierten Sportbetrieb. Nach der Allgemeinverfügung mit einigen Lockerungen vom Montag erfolgt nächste Woche der nächste Schritt: Sport im Freien ist wieder mit gültigem Test möglich...
Auch der Spielbetrieb der Landesliga (hier eine Szene aus einem Preußen-Spiel) ist mit der Verfügung wieder gesichert (Foto: oas)
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Unstrut-Hainich-Kreis in seiner Funktion als untere Gesundheitsbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Landkreis setzte damit eine Muster-Allgemeinverfügung um, die das Thüringer Gesundheitsministerium für alle Kommunen der Warnstufe 2 vorgegeben hatte. Inhalte waren Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, Personenobergrenzen und Zugangsbeschränkungen (siehe angehängte. pdf-Datei).
Mit der neuen Allgemeinverfügung, die ab dem 14. Februar wirksam wird, setzt der Landkreis eine Änderung der Muster-Allgemeinverfügung des Landes in geltendes regionales Recht um: Danach bleiben die Inhalte der bisherigen Verfügung unverändert bestehen. Sie werden lediglich ergänzt um den Bereich des organisierten Sportbetriebes:
Auch bei Angeboten des organisierten Sportbetriebes, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, soll nunmehr die 3G-Regel gelten.
Findet der organisierte Sportbetrieb im Innenraum statt, gilt weiterhin die 2G-Regel.