Das Landratsamt gibt bekannt:

3G-Regelung auch für Besucher

Dienstag
04.01.2022, 15:04 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die bisherigen Service-Zeiten des Landratsamtes ausgesetzt, gleichwohl besteht für manche Bedarfe ein eingeschränkter Besucherverkehr. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zur persönlichen Besprechung zu vereinbaren, und im Bereich der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle können Termine online gebucht werden...

Vor dem Hintergrund der landesweit extrem hohen Infektionszahlen und der von Robert-Koch-Institut und anderer anerkannter Experten prognostizierten schnellen Verbreitung der Virusvariante Omikron hat der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises festgelegt, dass ab dem 3. Januar 2022 für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes die 3G - Regelung gilt (für die Beschäftigten des Landratsamtes gilt diese Regelung bereits seit dem 24. November 2021, weil das Infektionsschutzgesetz dies angeordnet hat.).

Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen Bürger nach vorheriger Vereinbarung einen persönlichen Besprechungstermin wahrnehmen möchten, der Zutritt zum Landratsamt nur gewährt werden kann, wenn es sich um geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen handelt. Der negative Testnachweis kann mittels eines Antigenschnelltestes einer Bürgerteststelle (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erbracht werden.

Auf der Homepage des Landratsamtes (www.unstrut-hainich-kreis.de) sind unter dem Auswahlfeld „Testen im Unstrut-Hainich-Kreis“ die aktuellen Bürgerteststellen im Landkreis mit Öffnungszeiten beziehungsweise Kontaktdaten benannt.