Agentur für Arbeit informiert

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert

Donnerstag
30.12.2021, 08:45 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis Ende März nächsten Jahres verlängert. Das gab jetzt die Agentur für Arbeit Sangerhausen bekannt...

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Grundsätzlich kann Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate bezogen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Bezugsdauer jedoch mit folgenden Voraussetzungen verlängert:

Hat ein Unternehmen bis 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt und bei der Arbeitsagentur angezeigt, kann Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate, längstens bis 31. März 2022, bezogen werden.

Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden ab dem 01. Januar 2022 pauschal zu 50 Prozent erstattet. Bilden sich Arbeitnehmer/innen in der Zeit der Kurzarbeit beruflich weiter, werden auch die anderen 50 Prozent übernommen. Leiharbeitnehmer/-innen können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Der Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung wird auch künftig nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Außerdem wird der Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergeldes bei längerer Kurzarbeit (ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt; ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent bzw. 87 Prozent) verlängert. Der Anspruch wird zudem auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.