Aktuelles zur Kurzarbeit

Bezugsdauer und Zugangserleichterungen wurden verlängert

Mittwoch
01.12.2021, 09:24 Uhr
Autor:
nis
veröffentlicht unter:
Für den Einsatz von Kurzarbeit gibt es aus Arbeitgebersicht unterschiedliche Gründe. Neben der Personalbindung geht es den Betrieben vor allem darum, ihre Arbeitsprozesse aufrechtzuerhalten und ihre Liquidität in der Krise zu sichern. Das hat sich in der aktuellen Pandemie als zentraler Rettungsschirm für den Arbeitsmarkt erwiesen...

Aktuelle Zahlen zur Kurzarbeit

Im November 2021 sind im Landkreis Mansfeld-Südharz sieben neue Anzeigen über Kurzarbeit für 98 Personen eingegangen (November 2020: 88 Anzeigen, 1.426 angezeigte Personen für Kurzarbeit). Verlässliche Daten über die tatsächliche Kurzarbeit lagen für den Juli 2021 vor:

In dem Monat haben 218 Betriebe für 909 Arbeitnehmer/-innen Kurzarbeit abgerechnet. Das waren 260 Betriebe und 1.533 Kurzarbeiter/-innen weniger als im Juli 2020. Damit ergab sich eine Kurzarbeiterquote für den Monat Juli 2021 von 2,2 Prozent.

Aktuelle Rechtslage zur Kurzarbeit

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld (maximal 24 Monate) und die in der Krise eingeführten Zugangserleichterungen wurden um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Betriebe, die bis zum Ende des Jahres die Bezugsdauer von 24 Monaten noch nicht ausgeschöpft haben, können im neuen Jahr weiter von der Verlängerung auf diese Dauer profitieren. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird auf die Hälfte reduziert.