Verbraucherzentrale

Gaspreiserhöhung fragwürdig

Sonntag
21.11.2021, 10:15 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich über Gaspreiserhöhungen im Zusammenhang mit der Einführung der CO2-Bepreisung. Die Verbraucherzentralen wollen Rechtssicherheit zur Frage schaffen...

Speziell mit Blick auf die Frage, ob die Weitergabe des CO2-Preises in laufenden Gas-Lieferverträgen in bestimmten Konstellationen zulässig ist. Denn womöglich zahlen die betroffenen Verbraucher zu viel für ihr Gas.

Seit Januar 2021 beschweren sich Verbraucher in den Verbraucherzentralen über gestiegene Gaspreise, die Unternehmen mit der CO2-Bepreisung begründen. Ob die CO2-Bepreisung in laufenden Verträgen von den Energieversorgern an Verbraucher weitergegeben werden kann, ist bislang rechtlich nicht in allen Fällen geklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte in zwei Konstellationen prüfen, ob Preiserhöhungen rechtmäßig sind und sucht dazu betroffene Verbraucher.

„Eine CO2-Bepreisung für mehr klimaverträgliches Verhalten ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Deshalb unterstützen wir sie grundsätzlich. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Weitergabe der CO2-Bepreisung an private Verbraucher rechtlich einwandfrei erfolgt”, sagt Claudia Kreft, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Konkret geht es um Fälle, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. „Genau solche Fälle suchen wir. Denn hier gibt es noch offene Fragen, die gerichtlich geklärt werden müssen”, so Claudia Kreft.

Höhere Gaskosten wegen CO2-Preis? Melden Sie sich!
Unterstützen Sie die Verbraucherzentralen, damit Verbraucher nicht zu viel für ihr Gas zahlen. Noch bis Ende November können Verbraucher, die seit Ende 2020 eine Gaspreiserhöhung beziehungsweise ein Infoschreiben zum CO2-Preis erhalten haben, ihre Unterlagen einreichen. Bei ausreichender Datenlage wird der vzbv dann eine Musterfeststellungsklage erwägen. Beantworten Sie dazu zunächst die Fragen auf unserer Webseite.