Antragstellung für Ehrenamtsmittel weiterhin möglich!

Mittel für gemeinnützige, ehrenamtliche Tätigkeit

Mittwoch
28.07.2021, 11:35 Uhr
Autor
emw
veröffentlicht unter:
Der Freistaat Thüringen gewährt dem Landkreis Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit. Für den Kyffhäuserkreis werden die Fördermittel von der Thüringer Ehrenamtsstiftung über das Landratsamt des Kyffhäuserkreises an die Vereine und Initiativen
ausgereicht...

Die Beantragung von Fördermitteln für Vereine und deren ehrenamtliche Helfer ist im Landkreis noch bis zum 31.August möglich. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt für:

  • Die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich ausgezeichnet werden
  • Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren
  • Maßnahmen, die Menschen bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern
  • individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, zum Beispiel durch Ehrungen und Preise
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind
  • die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • die Förderung von Modellprojekten im Bereich Ehrenamt.


Die Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts im Kyffhäuserkreis und das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt Kyffhäuserkreis unter „Ehrenamt im Kyffhäuserkreis".
Die Anträge bitte postalisch an: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Jugend- und Sozialamt/ Ehrenamt
Markt 8, 99706 Sondershausen senden.

Bei sonstigen Rückfragen können Sie sich per E-Mail an ehrenamt@kyffhaeuser.de richten.