Die Stadt Nordhausen hat am 6. April eine neuerliche Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen erlassen...
Verbot von Eraushubarbeiten rund um das Südharz-Klinikum (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Grundlage ist das Thüringer Ordnungsbehördengesetzes. Die Allgemeinverfügung besagt:
- das Verbot von Erdaushubarbeiten mit einer Tiefe von mehr als 20 cm
- im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen, Dr.-Robert-Koch-Straße 39 (s. Lageplan)
- Verbot vom 12. bis 30. April
Auf der städtischen Homepage sind die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut und der Lageplan als Download verfügbar.