Bis Jahresende

Erleichterung der Grundsicherung verlängert

Mittwoch
24.03.2021, 14:36 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, das Arbeitslosengeld II, wird bis Ende des Jahres verlängert. Dadurch übernimmt das Jobcenter Nordhausen weiter bis zum 31. Dezember 2021 die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung...

Auch wird die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wird ebenfalls von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.

Ziel des vereinfachten Antragsverfahrens ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern. Deshalb hat der Gesetzgeber das Sozialschutzpaket III beschlossen.

Der Gesetzgeber bietet damit insbesondere dem Personenkreis der Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 1. April findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt, um kurzfristige Umzüge zu vermeiden.

Allen volljährigen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, wird zum Ausgleich der coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro durch die Jobcenter im Mai 2021 automatisch ausgezahlt. Dasselbe gilt für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden.

Daneben sieht das neue Dritte Corona-Steuerhilfen-Gesetz für 2021 auch einen Kinderbonus vor, der von den Familienkassen als Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro ebenfalls im Mai an kindergeldberechtigte Familien ausgezahlt wird. Ein Antrag ist auch hier nicht erforderlich.

Selbständige können sich mit ihren Fragen zur Grundsicherung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder an die Service-Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei wenden. Weitere Informationen auch unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/