Gefahr durch Cybergrooming

Lauert der Täter im Internet?

Mittwoch
24.03.2021, 08:40 Uhr
Autor:
emw
veröffentlicht unter:
Digitale Medien bieten nicht nur Kindern viele Möglichkeiten mit anderen zu kommunizieren, zu spielen und Videos zu schauen oder aber sich schnell Wissen anzueignen. Kinder und Jugendliche verbringen aktuell viel Zeit vor Handys, Konsolen und Computern...



Die Gefahr durch Cybergrooming ist im letzten Jahr gestiegen. Wissen die Eltern immer, was ihre KInder im Internet tun?

Durch diese Medien entsteht soziale Isolation und auch eine höhere Bereitschaft, persönliche Sorgen oder Wünsche über digitale Wege, beispielsweise Chats, mitzuteilen. Das wiederum erhöht die Gefahr unerwünschter Übergriffe im Netz, zum Beispiel sexueller Art, denn Täter und Täterinnen versuchen hier aus der Anonymität heraus, mit Mädchen und Jungen Kontakt aufzunehmen. Sexuell gefärbte Dialoge, die Zusendung von pornografischen Inhalten, Erpressung oder Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting oder sogar die Annäherung an Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, diese online oder offline sexuell zu missbrauchen - die Bandbreite möglicher Übergriffe ist groß.

Vor allem das sogenannte „Cybergrooming", das gezielte sexualisierte Umgarnen und Manipulieren von Kindern im Internet hat in der Zeit der Pandemie ungeahnte Ausmaße angenommen. Personen mit pädokriminellen Neigungen melden sich in Chats oder Foren oft unter falschem Namen an und geben sich als gleichaltriges Kind aus. Aus der verständnisvollen Unterhaltung wird dann mehr. Es werden intime Berichte, Fotos oder sogar persönliche Treffen eingefordert. Durch die mit der Corona-Pandemie verringerten persönlichen Treffen mit Gleichaltrigen ist die Gefahr durch Cybergrooming gestiegen.

Laut der Studie „EU Kids online" des Hans-Bredow-Instituts sind jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge im Alter von 9 bis 17 Jahren im Netz bereits mit intimen, anzüglichen Fragen konfrontiert worden. Von 2018 auf 2019 ist die Zahl der Cybergrooming-Fälle in Deutschland, die der Polizei bekannt geworden sind und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, um 34 Prozent auf rund 3.300 gestiegen.

Cybergrooming ist eine Straftat. Nach Paragraph 176 des Strafgesetzbuches ist das Kontaktieren von Kindern unter 14 Jahren mit sexuellen Absichten, durch Informations- oder Kommunikationstechnologie, verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Seit dem letzten Jahr kann auch der Versuch
strafrechtlich verfolgt werden.

Eltern können frühzeitig auf Anzeichen für Cybergrooming achten und sollten Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien positiv zur Seite stehen. Auch Sicherheitsregeln, wie das Ausschalten der Computer- und Smartphone-Kamera oder die Rücksprache mit den Eltern bei neuen Kontakten, können helfen, das Risiko einer unerwünschten, für das Kind möglicherweise folgenreichen Kontaktaufnahme zu verringern.

Bitte schauen Sie genau hin und unterstützen Sie ihr Kind in der digitalen Welt, seien Sie ein Vorbild.

Gern beraten Sie auch die Fachkräfte des Kinderschutzdienstes im Kyffhäuserkreis unter 0173/ 57 13 575 oder 0173/ 59 46 650.