Die Sportstätten der Stadt und des LK Nordhausen (inklusive der Schulsporthallen) sind für den Kinder-und Jugendsport bis Vollendung des 18.Lebensjahres unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet...
Voraussetzung dabei ist, dass der jeweilige Träger der Sportstätte zugestimmt hat sowie der Vorstand des Sportvereins informiert ist und dass ein Infektionsschutzkonzept des Vereins für die genutzte Sportstätte vorliegt. Aufgrund von teils eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten (z.B. geschlossener Sanitärbereich) sollte dabei in Betracht gezogen werden, dass die Kinder und Jugendlichen dementsprechend informiert werden und somit auf die, aus dem Frühjahr bekannte Situation (z.B. in Sportkleidung zum Training kommen), vorbereitet sind.
Individualsport ist mit dem jeweiligen Träger der Sportstätte abzusprechen.
Die Sportvereine, die bisher ein Konzept für eine Außenanlage erarbeitet haben, müssen hier beachten, dass auch ein Konzept für die Halle erstellt werden muss, falls sie diese nutzen möchten.