Parlament passt Beschlüsse zum bundesweiten Lockdown an

Landtag hebt einzelne Corona-Beschränkungen auf

Sonntag
08.11.2020, 07:30 Uhr
Autor:
osch
veröffentlicht unter:
Lange hatten die neuesten von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen einheitlichen bundesweiten Anti-Corona-Bestimmungen keinen Bestand. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern war nicht nur in der Gastronomie Kritik am Lockdown laut geworden. Die Thüringer Landesregierung entschärfte nun die ersten Verordnungen …

Thüringer Landesflagge (Foto: Archiv) Thüringer Landesflagge (Foto: Archiv)


In der „zweiten Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verlängerung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ nahm die Landesregierung einige Anpassungen dort, die schon heute in Kraft treten. Danach ist der Sportbetrieb wieder eröffnet und kinderreiche Familien dürfen sich auch in Personengruppen über zehn Menschen treffen. Außerdem treten bundesweit neue Regelungen für Reiserückkehrer in Kraft

Vorausgegangen war eine Zusammenkunft des Thüringer Landtags am Freitag, in der die aktuelle Lage und die speziellen Bedingungen in Thüringen thematisiert und ausgewertet wurden. Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner äußerte dazu: „Wir haben von Anfang an gesagt: Wenn sich der Landtag mehrheitlich für Änderungen an der Sonder-Verordnung ausspricht, werden wir dies berücksichtigen. Der Austausch im Parlament war an dieser Stelle wichtig und richtig. Die Ergänzung einer Ausnahme bei den Kontaktbeschränkungen mit Blick auf kinderreiche Familien halte ich für sehr sinnvoll, um Benachteiligungen zu vermeiden. Ich freue mich, dass wir dies so schnell umsetzen können.“

Hier die Anpassungen in der Thüringer Sonder-Verordnung im Überblick:
Kinderreiche Familien werden stärker berücksichtigt
Von den Kontaktbeschränkungen im Öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen sind künftig alle nicht volljährigen Kinder von „Mehrkindfamilien“ ausgenommen. Das heißt: Zwei Haushalte können sich treffen – unabhängig davon, wie viele minderjährige Kinder aus den dazugehörigen Haushalten dabei sind.

Breitensport für Kinder und Jugendliche wird ermöglicht
Der Trainingsbetrieb im organisierten Sportbetrieb und an Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder erlaubt.

Regelungen zur 4. Liga im Männerfußball
Die Fußball-Regionalliga Nordost wird den Profisportligen der 1. bis 3. Spielklasse gleichgestellt. Trainings- und Wettkampfbetrieb sind in Thüringen nach Maßgabe der Infektionsschutzkonzepte ohne Zuschauer erlaubt.

Neue bundeseinheitliche Vorgaben für Reiserückkehrer
Bund und Länder hatten am 27. August 2020 beschlossen, die derzeit geltenden Quarantäneregelungen weiterzuentwickeln. Mit dem Ziel eines bundeseinheitlichen Vorgehens hat der Bund eine Muster-Verordnung erstellt. Die Fünfte Thüringer Quarantäneverordnung setzt die Vorgaben des Bundes in Thüringen um.

Auf das einheitliche Inkrafttreten zum 8. November 2020 hatten sich Bund und Länder gemeinsam verständigt.

Die Änderungen im Überblick:
Wer muss wie lange in Quarantäne?
Personen, die nach Thüringen einreisen und sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, müssen direkt nach der Einreise für zehn Tage in häusliche Quarantäne (zuvor 14 Tage). Zudem sind alle Reiserückkehrer verpflichtet, eine digitale Einreisemeldung auszufüllen.

Wer kann/muss sich wann testen lassen?
Für Reiserückkehrer ohne Symptome gilt: Frühestens nach einer fünftägigen Quarantäne kann ein Test erfolgen. Ist dieser Test negativ, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Treten während der Quarantäne Symptome auf, ist ein Test – unabhängig vom Zeitpunkt – verpflichtend. In jedem Fall ist das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren.

Welche Ausnahmen gibt es?
Neu sind spezielle Ausnahmen für kurze Aufenthalte in Risikogebieten (unter 24 Stunden bzw. unter 72 Stunden). Darüber hinaus gelten weiterhin Ausnahmen, zum Beispiel für dringend benötigtes medizinisches Personal oder Beschäftigte im Waren- und Gütertransport.

Keine Beschlüsse gibt es bisher für die Wiederaufnahme eines geregelten Veranstaltungswesens und Gastronomiebetriebes sowie die Benutzung von Fitnesscentern, die ähnlich wie die Sportvereine bereits im Sommer mit überzeugenden Hygienekonzepten an der Eindämmung der Pandemie mitgewirkt hatten. Theater, Kinos, Restaurants und Gesundheitssporteinrichtungen müssen weiter schließen.
Olaf Schulze