Landkreis Eichsfeld

Auszug aus dem Amtsblatt 61 - Allgemeinverfügung

Donnerstag
05.11.2020, 16:10 Uhr
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Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) - Begrenzung Teilnehmerzahl'

Der Landkreis Eichsfeld erlässt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und § 13 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO in der jeweils derzeit gültigen Fassung folgende Allgemeinverfügung:

1. Die Allgemeinverfügung vom 12.10.2020 (Amtsblatt 54/20), geändert durch die Allgemeinverfügungen vom 13.10.2020 (Amtsblatt 55/20) und 29.10.2020 (Amtsblatt 59/20) wird aufgehoben.

2. Nicht öffentliche Veranstaltungen sowie private und familiäre Feiern in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 10 Teilnehmern aus maximal zwei Haushalten sind untersagt.

3. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Versammlungen, religiöse, parteipolitische, amtliche und betriebliche Veranstaltungen gemäß § 8 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO.

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO und der ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO in der jeweils derzeit gültigen Fassung

5. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich zum 30.11.2020.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt Widerspruch erhoben werden.

Hinweis: Im Falle eines Widerspruchs hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 a, 99425 Weimar, beantragt werden.


Dr. Werner Henning Landrat